Herzlich willkommen im Stadtjäger Bereich.
Ob umgewühlte Mülltonnen, nächtliche Geräusche im Dachgeschoss oder Fraßschäden im Garten: Wir sind Ihre ehrenamtlichen Ansprechpartner und helfen Ihnen unkompliziert weiter.
Unsere Arbeit ist vorrangig auf den Waschbären als invasive Neozoenart ausgerichtet. Ziel ist es, seine weitere Verbreitung so gut wie möglich einzuschränken und damit die heimische Tierwelt zu schützen. Einsätze bei anderen Arten, etwa Marder, Fuchs oder Nutria, kommen demgegenüber nur im Einzelfall in Betracht, beispielsweise wenn Schäden entstehen oder eine konkrete Gefährdung vorliegt. Solche Fälle prüfen wir stets sorgfältig und verantwortungsvoll.
Grundlage unserer Arbeit sind die jeweils geltenden jagdrechtlichen Vorschriften in Niedersachsen. Dazu gehören insbesondere die festgelegten Jagd und Schonzeiten. Beim Waschbären gibt es dabei eine wichtige rechtliche Abstufung: Für ausgewachsene Waschbären gilt in Niedersachsen eine Jagdzeit vom 16. Juli bis 31. März, Jungwaschbären dürfen ganzjährig bejagt werden. Auch beim Fuchs wird unterschieden: Ausgewachsene Füchse haben Jagdzeit vom 16. Juni bis 28. Februar, Jungfüchse ganzjährig. Stein und Baummarder sind vom 16. September bis 28. Februar bejagbar.
Unabhängig davon lassen wir während der Schonzeit die Fallenjagd ruhen. Das dient dem Schutz führender Tiere und entspricht unserem Verständnis einer waidgerechten und verantwortungsvollen Ausübung. Während dieser Zeit kommen daher in der Regel nur vorbeugende oder vergrämende Maßnahmen in Betracht, etwa das Sichern von Müllbehältern, das Verschließen von Einstiegsmöglichkeiten oder andere geeignete Schutzmaßnahmen am Gebäude.
Die Beseitigung bereits verendeter Tiere gehört nicht zu unserem Aufgabenbereich. Dieser Bereich ist in Deutschland durch das Tierische Nebenprodukte Beseitigungsgesetz geregelt. Auf Privatgrundstücken ist in der Regel der Grundstückseigentümer beziehungsweise der Tierbesitzer dafür verantwortlich, sich an die zuständige Stelle zu wenden. Ansprechpartner ist üblicherweise das Veterinäramt oder die vom Landkreis benannte Stelle für die Tierkörperbeseitigung. Im öffentlichen Raum liegt die Zuständigkeit regelmäßig bei der Kommune, dem Ordnungsamt oder im Straßenbereich beim zuständigen Straßenbaulastträger.
Wenn Sie auf Ihrem Privatgrundstück Probleme mit Waschbären oder Mardern haben und unsere Unterstützung wünschen, füllen Sie bitte unser Kontaktformular aus. Alternativ können sie auch direkt an stadtjaeger(at)jaegerschaft-goslar.de eine eMail senden. Mit dem Absenden des Kontaktformulars oder einer E-Mail erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre angegebenen Daten zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Anfrage an die Gruppe der Stadtjäger weitergeleitet und dort verarbeitet werden.
Wichtig sind dabei:
Ihre vollständige Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), nur so können unsere Stadtjäger den Einsatzort dem entsprechenden Jäger zuteilen.
Ihre Telefonnummer, damit wir Sie zurückrufen und einen Termin vereinbaren können.
Ohne diese Angaben können wir Ihr Anliegen leider nicht an einen passenden Jäger in Ihrem Wohnumfeld vermitteln. Die Jäger sind ehrenamtlich in ihrer Freizeit tätig und können sich daher nicht immer am selben Tag bei Ihnen melden. Wir bitten deshalb um etwas Geduld. Im Einsatz werden lediglich die tatsächlich entstehenden Unkosten berechnet. Ein Gewinnaufschlag wird nicht erhoben, denn unser Ziel ist der Schutz heimischer Tierarten und Ihrer Gesundheit. Für eine Erstberatung vor Ort wird eventuell eine Schutzgebühr von 30 € erhoben. Bitte beachten Sie außerdem, dass gefangene Waschbären nicht wieder freigelassen werden dürfen, sondern nach den gesetzlichen Vorgaben tierschutzgerecht zu töten sind.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen in die Stadtjäger, gemeinsam sorgen wir dafür, dass unsere einheimische Fauna geschützt bleibt!
---> ZUM KONTAKTFORMULAR <---
Hier können Sie den Vertrag schon vorab ansehen, den der beauftragte Stadtjäger später in Papierform mitbringt. Auch die anfallenden Selbstkosten sind darin beschrieben.
Hinweis: Bitte füllen Sie das Formular nicht selbst aus. Es ist nur zur Ansicht gedacht. Nutzen Sie bitte unser Kontaktformular, wir melden uns dann bei Ihnen.
Waschbären (Procyon lotor) sind zwar niedlich anzusehen, richten in unserem heimischen Ökosystem jedoch erheblichen Schaden an. Insbesondere in dicht besiedelten oder naturnahen Bereichen stellen sie eine ernsthafte Gefahr für einheimische Wildtiere dar:
Raub an Nestern brütender Vögel
Waschbären plündern Eier und Jungvögel von Arten wie Kiebitz (Vanellus vanellus), Feldlerche (Alauda arvensis) oder Großer Brachvogel (Numenius arquata). Das führt dazu, dass diese in ihren Beständen stark gefährdet werden und in manchen Regionen bereits Rückgänge verzeichnen.
Beutezug bei Amphibien und Kleinsäugern
Amphibien wie Teichfrosch (Rana lessonae) und Grasfrosch (Rana temporaria) sind in der Laichzeit leichte Beute. Ebenso fressen Waschbären gerne Mäuse oder Wühlmäuse (Arvicolinae), was wiederum Greifvögeln wie Mäusebussard (Buteo buteo) die Nahrungsgrundlage entzieht.
Verdrängung anderer Kleinsäuger und Steinmarder
Indem Waschbären Baumhöhlen und Nisthöhlen besetzen, vermindern sie den Lebensraum für Steinmarder (Martes foina) und heimische Fledermausarten. Steinmarder selbst sind zwar einheimisch, haben aber gegen die Fresswut und Anpassungsfähigkeit des Waschbären kaum eine Chance, wenn beide um die gleichen Unterschlüpfe konkurrieren.
Langfristige Folgen für das Gleichgewicht
Durch diese starken Eingriffe in die Nahrungsketten können ganze Wanderungs- oder Fortpflanzungsmuster bei Vögeln, Amphibien und kleinen Säugern gestört werden. Das schlägt sich letztlich auf höhere Prädatoren wie Eulen und Greifvögel nieder und gefährdet die Artenvielfalt insgesamt.
Eine fachgerechte, tierschutzkonforme Fallenjagd ist derzeit der effektivste Weg, um Waschbärbestände dort einzudämmen, wo sie das Ökosystem massiv stören. Unsere Stadtjäger nutzen nur zugelassene Lebendfallen und arbeiten nach den geltenden jagdrechtlichen Vorgaben, damit die Tiere so stressarm wie möglich gefangen werden.
Parasitenrisiko durch Waschbären – kurz und knapp
Zusätzlich zum ökologischen Schaden können Waschbären den Waschbärspulwurm (Baylisascaris procyonis) in sich tragen.
Übertragung: Die Wurmeier gelangen über den Kot in Boden, Sandkästen oder auf Gehwege. Kinder oder Haustiere, die mit kontaminiertem Material in Berührung kommen und sich später anfassen, können die Eier verschlucken.
Erkrankung: Gelingt es den Larven, in den menschlichen Körper einzudringen, können sie zu Entzündungen oder in seltenen Fällen zu neurologischen Schäden welch häufig zum Tod führen. Glücklicherweise sind in Deutschland bisher nur sehr wenige Fälle dokumentiert, da die tatsächliche Infektionsrate in dicht besiedelten Gebieten noch überschaubar ist. Trotzdem ist Vorsicht geboten und eine zügige Entfernung von Waschbärkot wichtig.
Lesen Sie dazu auch den Artikel vom Deutschen Jagdverband.