Mit der "Sign for Hunting"-Kampagne von der Vereinigung der europäischen Jagdverbände FACE startet diese eine Petition für die Zukunft der Jagd sowie des Naturschutzes. Im folgenden Link können Sie mit Ihrer Unterschrift ihren Beitrag dazu leisten.
www.jagdverband.de/djv-und-bjv-rufen-zur-teilnahme-der-sozialwahl-2023-auf
Die SRB hat neue Verträge mit einer neuen Entsorgungsfirma für die Tierabfälle.
Daher gilt ab sofort für die Entsorgung von Fallwild bei der Mülldeponie Diebesstieg folgende Neuerung:
Es dürfen keine Plastiksäcke mehr mit Wildinhalt eingeworfen werden, sondern die Säcke müssen entleert und wieder mit nach Hause genommen werden.
Hier noch einmal zur Erinnerung: Durch Vorzeigen der Mitgliederkarte LJN darf man bei der SRB Fallwild kostenfrei abgeben.
Die Bläsergruppe freut sich über jeden Neuzugang und sucht auf diesem Weg Nachwuchs. Interessierte dürfen sich gerne unter den folgenden Telefonnummern melden:
Lorenz Dahlhäuser (musikalischer Leiter): 0163-4421929
Henning Burgdorf (Obmann): 0170-5253375
Der Jagdbeirat hat sich einstimmig bei der letzten Sitzung gegen eine Verlängerung der speziellen Verordnung, zusätzliche Jagdzeit ab 01.06 für Schmalrehe, ausgesprochen, da mit fortschreitender Jahreszeit und bei hoher Vegation es sehr schwer ist, Schmalrehe korrekt anzusprechen und die Gefahr sehr hoch ist, Schmalrehe mit Ricken zu verwechseln und somit den Elterntierschutzparagraph (§22 Abs. 4 Bundesjagdgesetz) zu verletzen.
Somit ist eine Jagdzeit im Juni/Juli/August auch von tierschutzrechtlicher Seite betrachtet aus unserer Sicht nicht mehr weiterhin begründbar.
Rehwild Jagdzeiten
Rehböcke:
1. April - 31. Januar
Schmalrehe:
1. April - 15. Mai
1. September - 31. Januar
Ricken und Kitze:
1. September - 31. Januar
www.niedersachsen.de/download/184151/Nds._GVBl._Nr._17_2022_vom_20.05.2022_S._303-333.pdf
Unter folgenden Links sind entsprechende Artikel der Salzgitter Zeitung verfügbar:
Liebe Jägerinnen und Jäger, wie in den letzten Jahren zuvor können Sie vom 1. April bis zum 31. Mai für das von Ihnen erlegte Schwarzwild eine Ausgleichszahlung bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen beantragen. Seit dem letzten Jahr ist die Bagatellgrenze aufgehoben worden. Die Beantragung einer Aufwandsentschädigung für den Mehrabschuss ist somit bereits ab dem ersten Stück Schwarzwild, welches über den Referenzwert hinausgeht, möglich. Die Aufwandsentschädigung beträgt 50€/Stück. Weitere Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie hier: https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/5/nav/18/article/33425.html