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Jägerschaft Lüchow-Dannenberg e.V.

Jungjägeranwärterlehrgang der Jägerschaft Lüchow-Dannenberg e.V

Die Jägerschaft Lüchow-Dannenberg e.V bietet ab dem 02.01.2024 einen neuen Lehrgang an.

Das wiederkehrende Ausbildungsseminar für Jungjägeranwärter der
Jägerschaft Lüchow-Dannenberg e.V. hat Tradition. Denn wer in Deutschland zur Jagd gehen möchte, benötigt dazu einen gültigen Jagdschein, welcher nach erfolgreicher Jägerprüfung und einer Jagdhaftpflichtversicherung vom Landkreis ausgestellt wird. Die Jägerschaft Lüchow-Dannenberg e.V bietet dafür eine praxis- und zielorientierte, qualitativ hochwertige Ausbildung als Vorbereitungsseminar für die Jägerprüfung, die vom Landkreis Lüchow-Dannenberg durchgeführt wird.

Die Ausbildungsdauer beträgt ca. 5 ½ Monate.

Der Unterricht gliedert sich in folgende Fächer:

  • Wildbiologie, Tierkunde
  • Jagdwaffen und Fanggeräte
  • Naturschutz, Hege und Jagdbetrieb
  • Behandlung erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen, jagdliches Brauchtum
  • Jagdrecht und verwandtes Recht

Die Schießausbildung sowie die Handhabung mit den Waffen, werden auf dem Jagdschießstand Heidberg der Jägerschaft Lüchow-Dannenberg e.V  trainiert. Weiterhin habe sie die Möglichkeit während der Ausbildung den Fallenschein zu erwerben, die Qualifikation zur „Kundigen Person“ einschl. Trichinenprobenahme.

Die Jägerprüfung wird als grünes Abitur bezeichnet, darauf folgt das Jagderleben, als das lebenslange Studium der natürlichen Kreisläufe des Lebens.Die Jagd ist ein altes und verantwortungsvolles Handwerk, der Jäger übernimmt die Verantwortung für die Artenvielfalt in unserer Kulturlandschaft. Jägerinnen und Jäger haben den gesetzlichen Auftrag, Wildschäden an Kulturen im Wald und Feld zu minimieren und bei der Prävention von Tierseuchen mitzuhelfen. Der Jagd ist also kein neues „Hobby“ sondern vielmehr eine Lebenseinstellung, die unser tagtägliches Handeln und Denken beeinflusst. Die Beweggründe für den Einzelnen, den Jagdschein zu erlangen, mögen unterschiedlich sein, aber alle vereinbart die Liebe zur Natur und Tieren.
Anmeldung über die Untere Jagdbehörde Lüchow-Dannenberg Tel: 05841-120309

Jahresmitgliederversammlung 2023

Der 1.Vorsitzende, der Schatzmeister, und der Schriftführer wiedergewählt.

Bei der heutigen Jahresmitgliederversammlung wurden der 1. Vorsitzende Helmut Neumann,
Schatzmeister Dr.Christian Decker und Schriftführer Wenzel Nemetschek mit überwältigender Mehrheit
in Ihren Ämtern wiedergewählt.

Herzlichen Glückwunsch.

Weitere Infos zur Versammlung folgen......

Schießnachweis in Niedersachsen: Das müssen Jäger jetzt wissen!

Ein aktueller Schießnachweis ist für die Teilnahme mit der neuen Verordnung an allen Gesellschaftsjagden ab sofort Pflicht.

Die neue Verordnung, die dessen Inhalt regeln soll, lässt jedoch auf sich warten. Was gilt bis dahin? Ina Abel, Referatsleiterin für Jagd und Forst des Nds. Landwirtschaftsministerium, schafft dahingehend rechtliche Klarheit.
Die ethisch und gesetzlich verankerten Grundsätze des Tierschutzes und der Weidgerechtigkeit fordern von jeder Jägerin und jedem Jäger, das Wild so zu erlegen, dass ihm vermeidbare Schmerzen und Leiden erspart bleiben. Daneben sind bei der Jagdausübung die Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit zu beachten, damit bei der Handhabung der Waffen niemand gefährdet wird. Mit einer jährlichen Teilnahme am Übungsschießen werden sowohl die Schießfertigkeiten als auch der sichere Umgang mit der Waffe trainiert und damit die Sicherheit bei der Jagd erhöht.

Welche Disziplinen soll der künftige Schießnachweis beinhalten, Kugel und Schrot?

Unter Beaufsichtigung der verantwortlichen Aufsichtsperson (Standaufsicht) der Schießstätte absolvieren die Jägerinnen und Jäger die jeweils für sie notwendige Schießübung mit einer Büchse oder mit einer Flinte, um an den entsprechenden Gesellschaftsjagden teilnehmen zu können. Sicherlich ist es wünschenswert, wenn die Jägerinnen und Jäger dabei alle eigenen Waffen nutzen, um Trefferleistung und Handhabung zu verbessern, dies wird aber nicht gefordert. Die zu erbringenden Disziplinen für den Schießübungsnachweis sind noch im Abstimmungsprozess und ich bitte um Verständnis, dass ich mich dazu noch nicht abschließend äußern kann.

Muss ein Jäger für jede Waffe, die er besitzt bzw. auf einer Gesellschaftsjagd führt, einen Schießnachweis erbringen? Beispielsweise, wenn er zwei Büchsen bzw. Flinten in unterschiedlichen Kalibern besitzt.

Das Gesetz sieht vor, dass für das Übungsschießen die gleiche Munition wie bei der Gesellschaftsjagd verwendet wird. Das bedeutet, für eine Drückjagd reicht ein Übungsschießen mit einer Büchse. Dabei ist es egal, mit welcher Büchse dieses Schießen durchgeführt wird. Sinnvoll ist es sicherlich, dies mit der zu tun, die auch auf den Drückjagden genutzt wird. Einfach gesagt: es reicht einmal Büchse – einmal Flinte.

Wann ist mit der neuen Verordnung zu rechnen?

Die neue Verordnung für den Schießnachweis wird schnellstmöglich veröffentlicht.  Allerdings werden die Abstimmungsprozesse und eine verpflichtende Verbändeanhörung noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.

Was gilt bis dahin?

Zurzeit gelten ausschließlich die Regelungen des Nds. Jagdgesetzes. Danach haben Teilnehmer oder Teilnehmerinnen an Gesellschaftsjagden, die die Jagd mit der Waffe ausüben wollen, einen Schießübungsnachweis, der nicht älter als ein Jahr ist, mit sich zu führen und der Jagdleiterin oder dem Jagdleiter auf Verlangen vorzuzeigen. Für die Teilnahme an einer Gesellschaftsjagd, bei der Schalenwild bejagt wird, muss das Übungsschießen mit einer Büchse, bei Teilnahme an einer Gesellschaftsjagd auf Niederwild (ohne Rehwild) mit der Flinte stattfinden. Bis zum Inkrafttreten der Verordnung für einen landeseinheitlichen Schießübungsnachweis obliegt es dem Jagdleiter oder der Jagdleiterin festzulegen, welche Schussanzahl er oder sie verlangt.

Was müssen Jagdherr und Jagdteilnehmer bei den im Sommer anstehenden Erntejagden beachten?

Der Jagdleiter sollte sich von den Jägerinnen und Jägern, die an der Erntejagd teilnehmen, einen gültigen Schießnachweis vorzeigen lassen. Es liegt in seinem Ermessen, ob die erbrachte Schussanzahl ausreichend ist. Kann die Person diesen Nachweis nicht vorlegen, ist sie von der Erntejagd auszuschließen.

 

www.ljn.de/ueber-uns/aktuelles/news-artikel/news/novelle-des-niedersaechsischen-jagdgesetzes-verabschiedet

Alle Wildschweine sind zu beproben!

Die Bekämpfung nach Ausbruch erfolgt analog der klassischen Schweinepest nach der Schweinepest-Verordnung durch die Veterinärbehörden. Nunmehr hat der Landkreis auch eine ALLGEMEINVERFÜGUNG ZUM SCHUTZ GEGEN DIE AFRIKANISCHE SCHWEINEPEST BEI HAUS- UND WILDSCHWEINEN erlassen! Informationen zum Geschehen um die Afrikanische Schweinepest und aktuelle Verfahrensweisen im Revier finden Interessierte auf der Info-Seite des Landkreises zur ASP:

https://www.luechow-dannenberg.de/home/buergerservice/veterinaerwesen/afrikanische-schweinepest-1.aspx

Bei konkreten Fragen zum Thema Afrikanische Schweinepest berät Sie außerdem die Untere Jagdbehörde der Kreisverwaltung (Fachdienst 32): Tel: 05841 / 120 308 oder das Veterinäramt (Fachdienst 39): Tel: 05841 / 120 285

Unser Link-Tipp: Die Deutsche Wildtier-Rettung

Auf der Seite der Deutschen Wildtierrettung finden Sie schnell ein Drohnenteam in ihrer Nähe sowie weiterführende Informationen zur Wildtierrettung – und wie Sie selbst zur Rettung von Wildtieren aktiv beitragen können: https://www.deutsche-wildtierrettung.de

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