Sie befinden sich hier: Startseite / Wild und Jagd / Naturschutz

Naturschutz

Verdacht auf Hasenpest:Tularämie-Erreger bei Feldhasen nachgewiesen

06.01.2025

Bei einem in der Region Lemgow aufgefundenen Feldhasen wurde der Erreger Francisella tularensis nachgewiesen, der die sogenannte Hasenpest (Tularämie) verursacht. Das Veterinärinstitut Hannover konnte den Erreger aus der Leber des verendeten Tieres isolieren. Bis zur endgültigen Bestätigung durch das Friedrich-Löffler-Institut wird der Vorfall vom Landkreis als amtlicher Verdacht eingestuft.

Gefährliche Zoonose

Die Tularämie stellt eine hochansteckende Erkrankung dar. In Deutschland sind insbesondere Feldhasen als Hauptträger bekannt, doch auch Kaninchen, Nagetiere und Wildwiederkäuer können von der Krankheit betroffen sein. Fleischfresser, wie beispielsweise Jagdhunde, zeigen in der Regel keine Symptome, wenn sie sich durch den Kontakt mit verendeten Tieren infiziert haben. Auch der Mensch kann sich bei der Jagd oder dem Umgang mit erkrankten Tieren anstecken.

Die Krankheit ist meldepflichtig. Veterinärrechtliche Maßnahmen sind jedoch in Einzelfällen nicht erforderlich. Im Jahr 2024 wurden in Niedersachsen weniger als zehn Fälle registriert.

 

Verhaltenstipps beim Totfund

  • Tote oder kranke Tiere dürfen nicht berührt werden. In solchen Fällen ist umgehend der zuständige Jagdpächter zu benachrichtigen.
  • Es wird dringend empfohlen, während der Jagd die geltenden Hygieneregeln zu befolgen. Beim Ausweisen oder der Beseitigung von Kadavern ist stets Schutzkleidung zu tragen.
  • Verdächtige Tiere können von der Jägerschaft kostenfrei zur Untersuchung im Veterinäramt abgegeben werden.

GELEBTER NATURSCHUTZ - JÄGER UND LANDWIRTE ARBEITEN HAND IN HAND

10.06.2024
Im Jagdbezirk Schlanze-Prießeck ist in diesem Jahr eine neue Hecke von 300m Länge angelegt worden. Durch diese Hecke werden Biotope vernetzt, was vielen Kleinlebewesen als Trittstein und Verbindung zu anderen bestehenden Biotopen dient. Darüber hinaus bietet eine solche Hecke vielen Vögeln Möglichkeiten zur Nahrungssuche und schafft Brutmöglichkeiten. Da die Hecke in einem ausgewiesenen Ortolangebiet angelegt worden ist, kommt ihr eine besonders wertvolle Bedeutung zu.

Die Idee zur Heckenpflanzung hatte der örtliche Jagdpächter, der die Idee dem Landwirt und Grundstückseigentümer vortrug. Da Landwirte nicht nur Naturnutzer, sondern auch Naturschützer sind, konnte die Planung recht schnell in die Tat umgesetzt werden. Unterstützt wurde der Jagdpächter bei der Pflanzung durch Familienangehörige, Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Sachau, sowie befreundete Jäger aus der Region.

Heckenpflanzungen dieser Art sind in der Gemarkung nichts Neues, vielmehr reiht sich dieses Projekt in eine Vielzahl vorangegangener Projekte ein - in den letzten 10 Jahren sind bereits über 3 km Hecken und Obstbaumreihen gemeinschaftliche vom Jagdpächter und dem Jagdgenossen (Grundstückseigentümer) gepflanzt worden. In der Gemarkung Schlanze-Prießeck wird nicht nur in Sonntagsreden von Naturschutz geredet, hier wird Naturschutz praktiziert! Dankenswerterweise hat der Landkreis (Untere Naturschutzbehörde) dieses Vorhaben großzügig gefördert!

Nun hoffen alle Beteiligten auf ausreichende Niederschläge in den kommenden Wochen und Monaten, damit die gepflanzten Sträucher gut anwachsen.

Saatkrähen genießen weiterhin hohen Schutzstatus

Saatkrähen stehen in Deutschland weiterhin unter Schutz. Sie werden nicht in die Liste der jagdbaren Arten aufgenommen. Das hat der Bundesrat am Freitag den (31.3.) entschieden. Für betroffene Landwirte bedeutet das weiterhin hohe Verluste.

Ein Entschließungsantrag Bayerns auf Herabstufung des Schutzstatus sowie die Aufnahme der Saatkrähe in die Liste der jagdbaren Arten fand in der Länderkammer keine Mehrheit.

Zum Antrag war von der Landesregierung darauf hingewiesen worden, dass die Population der Saatkrähe in Deutschland regional stark gewachsen sei. Daraus folgten in einigen Gegenden große Belastungen für Anwohner und Landwirte. Daher sollte eine Bestandsregulierung der Art ermöglicht werden. In Frankreich, Schweden und der Slowakei würden die Vögel bereits gejagt. Der Bundesrat lehnte den Antrag dennoch ab.

Freie Wähler: Interessen der Landwirte werden ignoriert

Die Ablehnung des Antrags sorgte in Bayern für Unverständnis. Die Landtagsfraktion der Freien Wähler sprach von „erheblicher Ignoranz gegenüber den Interessen unserer Landwirte“.

Vogelschutz dürfe nicht höher bewertet werden als die berechtigten Interessen der Menschen, forderten die Freien Wähler. Zumal der Schutzstatus der Saatkrähe gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz „ein Relikt aus einer Zeit“ sei, als deren Bestand tatsächlich vom Aussterben bedroht gewesen sei. Inzwischen habe sich der Bestand regional aber so stark erholt, dass die heimische Landwirtschaft wegen der Vögel seit Jahren bei Aussaat und Obsternte teils erhebliche Verluste zu beklagen habe.

Einzelne Landwirtschaftsbetriebe erleiden bis zu 25.000 Euro an Fraßschäden

Der Landesbauernverband (LBV) in Baden-Württemberg hatte im Vorfeld des Bundesratsbeschlusses den Entschließungsantrag begrüßt. Die durch Saat- und Rabenkrähen verursachten Schäden in der Landwirtschaft hätten ein nicht mehr tolerierbares Niveau erreicht.

Die Kosten für Ernteverluste, Qualitätseinbußen sowie Abwehrmaßnahmen belasteten die Betriebe erheblich und nähmen kontinuierlich zu. Der „Schadensbericht Saat- und Rabenkrähen in der Landwirtschaft 2021“ belege, dass einzelne Betriebe im Berichtsjahr einen Schaden von bis zu 25.000 Euro verzeichnet hätten. Für eine Vergrämung seien die Vögel aber zu schlau, erklärte der Verband. Von Vogelscheuchen, Blinklichtern, Windspielen oder Hagelnetzen ließen sie sich nicht beeindrucken.