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Jagdhundewesen

Ihr Ansprechpartner für das Jagdhundewesen

Peter Thießel 
Am Heisterkamp 7
29456 Hitzacher

peter-thiessel(at)t-online.de
Tel.: 05862/7486
Mobil: 0160 97991836  

Ausschreibungen zu Brauchbarkeitsprüfungen Lehrgängen 2024

Die Jägerschaft Lüchow – Dannenberg e.V. führt folgende Brauchbarkeitsprüfungen durch:

Brauchbarkeitsprüfung Sonderregelung für Stöberhunde 
am Freitag 06. Dezember 2024 in 29473 Göhrde OT Zienitz
Nenngeld 100,00 €   Nennschluss:  25. November 2024
Anmeldungen an:
 Peter Thießel, Am Heisterkamp 7, 29456 Hitzacker

Anmeldungen für alle Prüfungen an: Peter Thießel, Am Heisterkamp 7, 29456 Hitzacker

Für alle Prüfungen gilt:
Geprüft wird nach der Brauchbarkeitsrichtlinie der LJN e.V vom 15.07.2002, Schreiben des Nds Ministerium f. Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 06.07.2023.
Prüfungsleiter: Peter Thießel
Treffpunkt: Wird mit der Einladung bekannt gegeben. 
Jeder Hund muss durch einen Chip identifizierbar sein.
Vorzulegen sind, Jagdschein, Ausbildungs- und Prüfbuch, Bestätigung zur Wasserarbeit, Bescheinigung über gültige Tollwutschutzimpfung, ggf. Abstammungsnachweis des Hundes
Mitglieder der Jägerschaft Lüchow-Dannenberg e.V. haben Vorrang.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Schweißhundstationen

Nachsuche ist die verantwortungsvollste Form der Jagdausübung. Nach dem Schuss oder nach Autounfällen mit Wildberührung haben Jäger die Pflicht, alles Mögliche zur tierschutzgerechten Versorgung des Wildes zu tun. Wichtigstes „Handwerkzeug“ für jede Nachsuche ist der Hund. Für den Hundeführer bedeutet der ehrenamtliche Einsatz eine ständige Verfügbarkeit, auch an den Wochenenden.

Dem starken Hochwildvorkommen entsprechend, arbeiten im Bereich der Jägerschaft Lüchow-Dannenberg bestätigte Schweißhundführer mit erfahrenen Nachsuchengespannen:   

Ralf Abbas, 29471 Gartow, Tel.: 0173/2087475 (BGS)
Torsten Buchholz, 19273 Stapel, Tel: 0170 6317560 (HS)
Uwe Hermannski, 29499 Zernien Neu Bellahn, Tel.: 05863/983005 oder 0170/3272084 (BGS)
Karsten Hobbie, 21371 Tosterglope, Tel.: 0171 2288988 (BGS)
Karl Kühn, 29439 Lüchow, Tel.: 05841/6247 oder 05861/9759-13 oder 0170/5650218 (HS)
Mirco Lüer, 29597 Stoetze, Tel.: 05872/1542 oder 01717667130 (HS)
Klaus Petko, 29471 Gartow, Tel.: 0173 8006769 (BGS)
Christoph Pickel, 21449 Radbruch, Tel.: 0179 6813553 (BGS)
Helge Schulz, 29439 Lüchow, Tel.: 05841/971669 (HS)
Mario Thöne, 29479 Jameln, Tel.: 0160 97796562 (Wachtel)
Hans-Dieter Wohlfeld, 29439 Lüchow, Tel.: 05841/2535 oder 05841/3459 (HS)
Michael Zumpe, 29499 Zernien, Tel.: 05863/983690 oder 01520/8532525 (BGS)


Foto: Peter Burkhardt

Gründe für das Führen eines Jagdhundes

Wer ohne einen Jagdgebrauchshund die Niederwildjagd und ohne einen auf Schweiß gearbeiteten Hund die Jagd auf Hochwild ausübt, verstößt nicht nur gegen rechtliche Bestimmungen, sondern auch gegen die Grundsätze der Waidgerechtigkeit.

In Niedersachsen muss der Jagdausübungsberechtigte für sein Revier über einen ausgebildeten Jagdgebrauchshund verfügen können.

Jeder Jäger sollte in der Lage sein, einen Jagdhund richtig zu führen. Dazu gehört u.a., dass der Hundeführer mit seinem gut ausgebildeten Jagdhund  krankgeschossenes Wild zur Strecke bringen kann, um dem Wild unnötige Qualen zu ersparen. 

In der Niederwildjagd soll der Hund seinem Führer das Wild durch vorstehen anzeigen. 

Allein die waidgerechte Jagdausübung erfordert immer wieder den Einsatz des gut ausgebildeten brauchbaren Jagdhunds.

Der Jagdgebrauchshund soll leistungsstark, wesensfest sein und über eine gesunde körperliche Konstitution verfügen, um mit seinem Führer die Jagd waidgerecht ausüben zu können.

Welcher Jagdgebrauchshund erforderlich ist, sollte sich nach den Erfordernissen des Reviers richten.


Zweck und Ziel der Hundeführerlehrgänge:

- Vermittlung von kynologischen Grundkenntnissen. 

- Ausreichend ausgebildete Jagdgebrauchshunde für die Jägerschaft.

- Artgerechte Ausbildung des Jagdgebrauchshundes zum richtigen Zeitpunkt.


Der Hundeführer soll die grundsätzliche Behandlung des Hundes und insbesondere die jagdliche Ausbildung seines Hundes bei der Abrichtung lernen. Ziel der Grundausbildung ist es, dem Hund folgendes beizubringen.

  • Leinenführigkeit

  • Sitz

  • Apport

  • Halt

  • Ablegen

  • Gehen frei bei Fuß

Bei der Grundausbildung geht es ausschließlich um das Thema „Gehorsam“. Konsequenz und fairer Umgang mit dem Hund schaffen auf beiden Seiten Vertrauen und Verlässlichkeit. Die weiteren Ausbildungsschritte beinhalten u.a.

  • das Vorstehen 

  • das Arbeiten von Schleppen

  • die Wasserarbeit

  • die Schweißarbeit usw.


Durch das tägliche Miteinander und der Ausbildung im Verein bekommt der Hundeführer kynologische Grundkenntnisse vermittelt. Daher sollte die Teilnahme an einem Ausbildungskurs eines Vereines angestrebt werden. Hier werden sie von erfahrenen Hundeführern angeleitet und finden Rat bei den unterschiedlichsten Problemen, die bei der Zusammenarbeit mit ihrem Jagdgebrauchshund auftreten können. Das in dem Ausbildungskurs vermittelte, sollten sie in kleinen Einheiten täglich bei ihrem Hund weiter festigen.     

Die Verbandsjugendprüfung (VJP) und die Verbandsherbstzuchtprüfung (HZP) sind Anlagenprüfungen. Beide Prüfungen geben dem Züchter ihres Hundes eine Rückmeldung. Diese geben dem Züchter einen Hinweis darüber, ob die Anpaarung in Ordnung war und die gewünschten Anlagen vererbt worden sind, oder das er in der Anpaarung das gewünschte Ziel nicht erreicht hat.   



Führerlehrgang zur Vorbereitung auf die Verbandsjugendprüfung (VJP) 

Die Verbandsjugendprüfung (VJP) ist eine Zuchtprüfung, zu der die natürlichen Anlagen des jungen Jagdhundes durch entsprechende Vorbereitung soweit geweckt sein sollen, dass die Prüfungsfächer beurteilt werden können. Sie findet im Frühjahr statt. Folgende Fächer werden ausgebildet und auf der Verbandsjugendprüfung geprüft:

  • Spurarbeit

  • Nasengebrauch

  • Suche

  • Vorstehen

  • Führigkeit 

  • Gehorsam

  • Art des Jagens

  • Schußfestigkeit



Es ist die Aufgabe des Hundeführes, diese Anlagen zu wecken und zu fördern oder auch zu hemmen. 

Der Grundgehorsam sollte zur Jugendsuche vorhanden sein. 



Führerlehrgang zur Vorbereitung auf die Verbands - Herbstzuchtprüfung (HZP):

Bei der HZP steht im Vordergrund die Feststellung der Entwicklung der natürlichen Anlagen des Junghundes im Hinblick auf seine Eignung und zukünftige Verwendung im vielseitigen Jagdgebrauch und als Zuchthund.

Die Ausbildung des Jagdhundes in der Feld- und Wasserarbeit soll zu dieser Zeit im Wesentlichen abgeschlossen sein. Folgende Fächer werden ausgebildet und auf der HZP geprüft:

  • Spurarbeit

  • Suche

  • Vorstehen

  • Führigkeit

  • Arbeitsfreude

  • Wasserarbeit

  • Verlorensuche von Federwild

  • Haarwildschleppe

  • Art des Bringens

  • Gehorsam

  • Schußfestigkeit

  • Art des Jagens



Vorbereitung auf die Brauchbarkeitsprüfung:

Folgende Fächer werden ausgebildet und auf der Brauchbarkeitsprüfung geprüft:

Gehorsam : 

  • Allgemeiner Gehorsam (ohne Wildberührung)

  • Verhalten auf dem Stand

  • Leinenführigkeit

  • Schußfestigkeit


Arbeiten nach dem Schuss:

  • Schweißarbeit (Übernacht Schweißfährte 400m)

  • Bringen von Haarwild auf der Schleppe

  • Bringen von Federwild auf der Schleppe

  • Freiverlorensuchen von Federwild

  • Wasserarbeit

Die Jägerschaft Lüchow – Dannenberg e.V. führt jährlich die entsprechenden Ausbildungskurse und die Prüfung zur Brauchbarkeit von Jagdhunden durch.