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Jagdliches Schießen

Kreismeisterschaft 2024

Die diesjährige Kreismeisterschaft der Jägerschaft Salzgitter im jagdlichen Schießen fand am 9. März 2024 statt.

Auf dem Schießstand Schweinsrücken in Seesen traten 20 Schützen zum Turnier an.

Bester Schütze und somit Kreismeister wurde

Ingo Försterling.

Die Plätze 2 und 3 gingen an

Christoph Bothe und

Siggi Zajonc

Text:    Marion Parusel

Fotos: Christoph Bothe

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Gemeinsames Hegeringschießen September 2023

Bei schönstem Herbstwetter konnte der Schießstand Schweinsrücken in Seesen für das gemeinsame Hegeringschießen genutzt werden.

Herbstzeit ist Jagdzeit. Mehr als 40 Jäger sowie Jägerinnen nutzten diesen Tag, um sich am Büchsenstand sowohl  beim Einschießen ihrer Waffe auf die kommende Drückjagdsaison vorzubereiten oder aber auch für ihren Schießnachweis.

Der Umgang mit der Flinte konnte am Tontaubenstand beim Trap- und Skeetschießen trainiert werden.

Der Spaß kam nicht zu kurz. Ein schöner Nachmittag mit netten Gesprächen fand beim Grillen seinen Ausklang.

Vielen Dank an Florian Thomasi und Christoph Bothe für die Organisation, an Werner Fabig und Ulf Klapprott für die Aufsicht am Tontauben- bzw. Büchsenstand sowie an alle fleißigen Helfer, die für das leibliche Wohl gesorgt haben.

 

Text:    Marion Parusel

Fotos:  Susanne Niemeyer

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Schießen Hegering I April 2023

Der Mai steht vor der Tür und somit auch der Beginn der Bockjagd. Grund genug für manch einen Jäger*in der Einladung des Hegering I zum gemeinsamen Schießen auf den Schießstand Schweinsrücken in Seesen zu folgen.

Bei schönstem Sonnenschein und guter Stimmung wurde der Umgang und das Können mit der Büchse auf Fuchs, Reh und Keiler oder mit der Flinte am Tontaubenstand trainiert und gefestigt. 

Vielen Dank an den Hegeringleiter Florian Thomasi und Steffen Schreiber für die Organisation, aber auch an Ulf Klapprott, Werner Fabig, Eric Hallermann und Frank Dombrowski für die Aufsicht am Kugel- bzw. Tontaubenstand.

Text und Fotos: Marion Parusel 

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Information zum Schießnachweis

LJN e. V. | Schopenhauerstraße 21 | 30625 Hannover

Erläuterung zur Verordnungsermächtigung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 13.06.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 13.06.2022 hat das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) eine Verordnungsermächtigung erlassen, welche am 14.06.2022 an die unteren Jagdbehörden versendet wurde. Hierin wird auf die noch ausstehende Jagdverordnung zum NJagdG hingewiesen. In der entstehenden Jagdverordnung sollen alle Verordnungen zum Niedersächsischen Jagdgesetz zusammengefasst geregelt werden. Bis zu dem Erlass der Jagdverordnung wird aufgrund verschiedener Abstimmungsprozesse noch einige Zeit verstreichen.

Die verpflichtende Brauchbarkeit der Jagdhunde, die verpflichtende Teilnahme an einem Fangjagdlehrgang für Personen, welche die Fangjagd betreiben möchten, sowie die Verpflichtung eines jährlichen Schießübungsnachweises vor der Teilnahme an Gesellschaftsjagden gilt allerdings unmittelbar seit Inkrafttreten des niedersächsischen Jagdgesetzes am 22.05.2022. Mit der Verordnungsermächtigung sollte seitens des Ministeriums ein Rahmen zur Wahrung der gesetzlichen Verpflichtungen geschaffen werden.

Die Brauchbarkeitsprüfung von Jagdhunden wird bis zum Erlass der Jagdverordnung nach den bekannten Richtlinien zur Brauchbarkeit vom 15.07.2002 durch die Landesjägerschaft Niedersachsen durchgeführt. Bereits geprüfte Hunde gelten weiterhin als brauchbar.

Die Durchführung der Fangjagdseminare und die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Fangjagdseminar erfolgt ebenfalls weiterhin nach den Inhalten der Richtlinien zur Durchführung von Lehrgängen zur Jagd mit Fanggeräten vom 05. Juni 2001.

Neu in das Jagdgesetz aufgenommen wurde in §24 Abs. 5 Satz 2 der Schießübungsnachweis. Bis zur Festlegung der Anforderungen an den Schießübungsnachweis in der Jagdverordnung müssen Jäger/innen als Teilnehmer einer Gesellschaftsjagd bereits jetzt nachweisen, dass sie in den letzten 365 Tagen eine Schießübung mit der für die jeweilige Gesellschaftsjagd vorgesehenen Munitionsart (Schrot- oder Kugelmunition) auf einem Schießstand durchgeführt haben. Mit der Verordnungsermächtigung sieht das Ministerium vor, dass der jeweilige Jagdleiter der Gesellschaftsjagd die erforderliche Schießübung bestimmt.

Telefon Telefax E-Mail Internet

(05 11) 5 30 43-0 (05 11) 5 30 43-29 info@ljn.de www.ljn.de

Datum: 15.06.2022

Seitens der Landesjägerschaft empfehlen wir den Jagdleiter/innen folgende Anforderungen für einen Schießübungsnachweis:

Ein Schießübungsnachweis „Schrot“ sollte mit einem jagdlichen Durchgang (15 Wurftauben Trap oder Skeet) auf einem Wurftaubenstand, 15 Wurftauben im Jagdparcours oder 15 Läufe des Roll- oder Kipphasen abzuleisten sein. Hierfür muss schießstandübliche Schrotmunition verwendet werden.

Ein Schießübungsnachweis „Kugel“ wird bereits seit einigen Jahren von vielen Jagdleitern verlangt. In Anlehnung an die „LJN Keilernadel“ sind dort entweder 5 Schuss mit einem hochwildtauglichen Kaliber auf den laufenden Keiler, wovon mindestens zwei Schüsse in den Ringen sein müssen erforderlich oder alternativ dazu 20 Schüsse in einem hochwildtauglichen Kaliber, die hintereinander auf den laufenden Keiler oder entsprechende Ziele im Schießkino abgegeben werden müssen.

Wir empfehlen allen Jagdleitern die o.g. Regelungen bis zu einem Erlass der Jagdverordnung einheitlich zu übernehmen. Weiterhin empfehlen wir die Teilnahme an einer Kreis-, Bezirks- oder Landesmeisterschaft im jagdlichen Schießen oder einem Hegeringschießen in diesem Jahr, sowie die vor maximal einem Jahr bestandene Jägerprüfung als Übungsnachweis zuzulassen.

Auf Nachfrage wurde uns vom ML mitgeteilt, dass die vor in Kraft treten der entsprechenden Verordnung durchgeführten Schießübungsnachweise ein Jahr Bestandsschutz haben.

Als Anlage übersenden wir Ihnen ein Musterformular, welches als Schießübungsnachweis auf den Schießständen von dem Beauftragten des Schießstandes abgezeichnet werden sollte und somit bis zum Erlass der genannten Verordnung genutzt werden kann.

Verantwortlich für das Vorhalten des Schießübungsnachweises ist allein die Jägerin/ der Jäger. Der Jagdleiter muss die Erfordernisse des Schießübungsnachweises festlegen und kann diesen vor der Jagd gemeinsam mit dem Jagdschein kontrollieren, ist aber nicht zur Kontrolle verpflichtet.

Die Erfordernis des Schießübungsnachweises wird die Kapazitäten der niedersächsischen Schießstände in einigen Gebieten sehr stark binden. Daher empfehlen wir allen Jägerschaften und Hegeringen bereits in den kommenden Wochen gebündelte Schießübungstermine für Ihre Mitglieder anzubieten. Einzelnen Jägerinnen/ Jägern wird empfohlen, sich zeitnah um einen Übungstermin auf dem Schießstand zu bemühen, um eine Überlastung der Schießstandkapazitäten in den Herbstmonaten zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil

Johanshon Geschäftsführer

 

Hegering II beim Schützenverein in Barum

Nach 2 Jahren Corona-Pause war es eine besondere Freude für HL Achim Giesecke-Bulle, eine große Anzahl Mitglieder des Hegeringes II der JS Salzgitter im Schützenhaus in Barum zu begrüßen. Auch JS VS der JS Salzgitter Joachim Lüders und Werner Fabig vom Vorstand waren anwesend. Giesecke-Bulle stellte in den Vordergrund, dass dieses Treffen auf der Schießanlage in Barum im Wesentlichen auf das gesellige Beisammensein bei Kaffee und Kuchen bzw. nach dem Schießen auf Wurfscheiben und dem Kugelwettbewerb auf den Luftgewehrständen, mit Gegrilltem und Getränken gepflegt wird. Trotzdem gerät speziell beim Schießen mit der Schrotflinte der Umgang mit der Waffe nicht in den Hintergrund.

Der Nachmittag verging dann doch sprichwörtlich in „Windeseile“, da der Wind beim Flintenschießen das Trefferergebnis teilweise doch beeinflusste. Nach dem Schießen in den beiden Disziplinen – Wurfscheiben und 10 m Luftgewehr stehend aufgelegt, auf Deckelscheiben mit einem modernen Luftdruckgewehr – stand der Sieger fest. Den begehrten „Wanderpokal“ mit 56 Punkten ( das 5. mal) konnte der stellvertretende HL Christoph Bothe in Empfang nehmen, gefolgt von Hendrik Herrmann mit 49 Punkten vor Matthias Hackbarth und Vitaly Zakharchuk mit jeweils 48 Punkten und Reinhard Körner 44 bzw. Peter Pawlik 43 Punkten.

Hl Achim Giesecke-Bulle bedankte sich zum Schluss bei den Sponsoren, Organisatoren und Helfern – ohne die eine Durchführung nicht möglich ist – und besonders beim Schützenverein für die jährliche Bereitstellung der Anlagen und Unterstützung, die bereits bis weit in die 1990-Jahre zurückgeht.

Außerdem stellte Giesecke-Bulle klar, dass dies seine letzte verantwortliche Hegeringveranstaltung in Barum ist, da bei der Hegeringversammlung am 1. Juni 22 eine Vorstandswahl stattfindet, auf der er nach fast 20 Jahren nicht wieder kandidiert. Sein Wunsch ist, dass auch in Zukunft die treuen Hegeringmitglieder den Hegering II wie in der Vergangenheit durch ihr Erscheinen unterstützen.

Text und Foto: Klaus Hanne

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Termine

Aktuelle Daten immer auf: www.schweinsruecken.de