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Wechsel im Amt des Justitiars

Auf den langjährigen LJN-Justitiar Clemens H. Hons folgt Dr. iur. Benjamin Munte

Nach 17 Jahren Tätigkeit als LJN-Justitiar geht Clemens H. Hons nun in Ruhestand.

Seit dem 01. April neuer Justitiar der Landesjägerschaft Niedersachsen: Dr. iur. Benjamin Munte

Nach 17 Jahren als Justitiar der Landesjägerschaft Niedersachsen verabschiedet sich Clemens H. Hons zum 31.03.2021 in den wohlverdienten Ruhestand. Sein Nachfolger ab dem 01. April 2021 ist der Wolfsburger Rechtsanwalt und Notar, Dr. iur. Benjamin Munte.

Clemens H. Hons übernahm das Amt des Justitiars der Landesjägerschaft im Jahr 2004. Neben dem gleichermaßen wichtigen wie wertvollen „Tagesgeschäft“, also der kontinuierlichen Beratung der LJN-Mitglieder in juristischen Fragen, lag ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit auch in der Beratung und Betreuung der Jägerschaften wie auch einzelner Mitglieder in naturschutz- und waffenrechtlichen Fragestellungen und Verfahren.  In seine „Amtszeit“ fallen zudem eine Reihe wichtiger jagdrechtlicher Vorgänge und Entscheidungen, die er stets im Interesse und zum Wohl der Jagd und Jäger in Niedersachsen zu lenken schaffte. Nur auszugsweise seien aus der jüngeren Vergangenheit folgende Beispiele erwähnt: Maßgeblichen Einfluss hatte Hons für das Zustandekommen des Erlasses zur Jagd in Schutzgebieten, der die Jagdausübung hierin weitestgehend freistellt und von dem die Jägerinnen und Jäger in Niedersachsen bis heute profitieren. Auch die juristische Beratung und Betreuung der LJN-Mitglieder, die gegen die Nds. Jagdzeitenverordnung Normenkontrollanträge gestellt und diese nun wieder vor dem OVG Lüneburg reaktiviert haben, ist sicherlich ein Meilenstein seiner Tätigkeit für die LJN. Wir danken ihm sehr, dass er diese Aufgabe auch nach seinem Ausscheiden aus seinem Amt fortführen wird. Ebenso für seine juristische Ausarbeitung der Stellungnahme der Landesjägerschaft zum Gesetzentwurf der Novelle des NJagdG – gleichsam seine letzte „offizielle Amtshandlung“.

Auch bundesweit hat Clemens Hons mit seiner fachlichen Expertise für positive Rechtsentscheide zugunsten der Jagd gesorgt, so unter anderem bei der Klage des Deutschen Jagdverbandes (DJV) und der Landesjagdverbände Niedersachsen und Schleswig-Holstein gegen die Elbvertiefung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. In diesem Verfahren, an dem Hons federführend mitwirkte, konnte verhindert werden, dass erhebliche Einschränkungen der Jagd pauschal als ausgleichende Naturschutzmaßnahmen deklariert werden, wie es im Planungsverfahren zur Elbvertiefung ursprünglich geplant war. Ebenso wirkte er für den DJV in den Auseinandersetzungen und Verfahren um die Beiträge zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (SVLFG) entscheidend mit. Als langjähriges, aktives Mitglied setzte er zudem auch im Deutschen Jagrechtstag wichtige bundespolitische Akzente. 

Bereits im Jahr 2017 erhielt Clemens Hons auf der Mitgliederversammlung in Spelle in Würdigung seiner Verdienste die LJN-Verdienstnadel in Gold. Die Landesjägerschaft Niedersachsen dankt ihrem langjährigen Justitiar für seinen unermüdlichen und wertvollen Einsatz für Jagd und Jäger und wünscht ihm für seinen Ruhestand alles erdenklich Gute und allzeit Waidmannsheil! 

Die Nachfolge im Amt des LJN-Justitiars hat seit dem 01. April Dr. Benjamin Munte übernommen. Der 42-jährige Rechtsanwalt und Notar verfügt ebenfalls über eine exzellente jagdrechtliche Expertise –  so befasste er sich unter anderem im Rahmen seiner Promotion mit Rechtsfragen, die letztendlich auch durch Paragraf 6a des Bundesjagdgesetzes geregelt worden sind. Außerdem ist Dr. Munte Mitverfasser einschlägiger Kommentare sowohl zum Landes- wie zum Bundesjagdgesetz. Dr. Munte ist Mitglied im Deutschen Jagdrechtstag sowie individuelles Mitglied in der deutschen Delegation des CIC.

Die Landesjägerschaft Niedersachsen freut sich auf die Zusammenarbeit mit Dr. Munte.

Für die LJN-Mitglieder bleibt es bei den Regelungen einer kostenfreien Erstberatung. Informationen für die kostenfreie Erstberatung können unter www.munte.de abgerufen werden. Beratungen erfolgen vorzugsweise per E-Mail oder telefonisch (dienstags Nachmittag oder nach individueller Terminvereinbarung). Wichtig: Sollte ein Bescheid, Vertrag oder sonstige schriftliche Unterlage Gegenstand der Erstberatung sein, muss dieser vorab – per Mail oder Fax – mit dem Betreff NEU LJN und der Mitgliedsnummer – übermittelt werden an justitiar(at)ljn.de oder 05361 3904-44 (Fax).

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