Wer in Deutschland die Jagd ausüben will, muss einen gültigen Jagdschein besitzen. Voraussetzung diesen bei der jeweiligen Unteren Jagdbehörde lösen zu können, ist das Bestehen der Jägerprüfung ("Grünes Abitur"). An der Jägerprüfung teilnehmen darf wer spätestens sechs Monate vor der Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet hat. Die erfolgreichen Absolventen im Alter von 16 bis 18 Jahren können nach bestandener Prüfung den Jugenjagdschein lösen. Dieser berechtigt zur Ausübung der Jagd in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, oder einer von diesem benannten Aufsichtsperson, die jagdliche Erfahrung haben muss.
Die Teilnahme an Gesellschaftsjagden ist Inhabern von Jugendjagdscheinen nicht gestattet. Da die Jägerprüfungen für Jugendjagdschein und Jagdschein für Erwachsene identisch sind, kann mit der Volljährigkeit automatisch ein "normaler" Jagdschein gelöst werden.
Das Bestehen der Jägerprüfung verlangt von den Absolventen ein fundiertes Wissen aus allen Bereichen der Jagd.
Zur Vermittlung dieses Wissens und zur Vorbereitung auf die Prüfung werden von den jeweiligen örtlichen Jägerschaften Vorbereitungslehrgänge angeboten, die zumeist im Zeitraum von 6 bis 7 Monaten an 1 bis 2 Abenden pro Woche und an den Wochenenden durchgeführt werden. Hier finden Sie eine Übersicht der Jägerschaften in Niedersachsen. Zusätzlich finden praktische Schießübungen auf den Schießanlagen statt, die den Teilnehmern den sicheren Umgang mit der Waffe vermitteln sollen.
Für den Vorbereitungslehrgang erheben die Jägerschaften eine Gebühr, die Höhe dieser Gebühr ist von Jägerschaft zu Jägerschaft unterschiedlich. Die Anmeldung zur Jägerprüfung hat bei der jeweiligen Unteren Jagdbehörde zu erfolgen, in der sich der Hauptwohnsitz des Prüflings befindet. Diese erhebt für die Teilnahme an der Prüfung eine Gebühr.
Neben den örtlichen Jägerschaften bietet der Jägerlehrhof Jagdschloss Springe, eine Institution der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V., Kompaktkurse zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung an. Im Verlauf dieser Kurse werden die Teilnehmer in 21 bis 24 Tagen intensiv auf die Jägerprüfung vorbereitet. Die Unterbringung und Vollverpflegung im Jägerlehrhof ist möglich. Die Preise erhalten Sie auf Anfrage. In der Kursgebühr enthalten sind die Lehrgangsmaterialien, die Nutzung der Jagdschau, der freie Eintritt ins Wisentgehege und alle Schießkosten. Die Jägerprüfung wird im Jagdschloss von der Jägerprüfungskommission des Landkreises Hameln-Pyrmont durchgeführt. Näheres erfahren Sie auf der Seite des Jägerlehrhofes Jagdschloss Springe. In vielen Bundesländern sind die Vorbereitungslehrgänge Voraussetzung zur Teilnahme an der Jägerprüfung.
Die Jägerprüfung gliedert sich in die Schießprüfung mit Wiederholungsmöglichkeit, die schriftliche Prüfung und die mündlich- praktische Prüfung im Revier. Die Prüfung findet an drei Tagen (ein Prüfungsfach/ Tag) statt.
Bei der Schießprüfung werden der sichere Umgang, sowie die Fertigkeit der Teilnehmer mit der Büchse und Flinte geprüft. Werden die festgelegten Mindestergebnisse nicht erreicht, können diese mangelhaften Ergebnisse nicht ausgeglichen werden.
In der schriftlichen Prüfung werden folgende Themenbereiche geprüft:
1. Dem Jagdrecht unterliegende und andere frei lebende Tiere
2. Jagdwaffen und Fanggeräte
3. Naturschutz, Hege und Jagdbetrieb
4. Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen, jagdliches Brauchtum
5. Jagdrecht und verwandtes Recht
Geprüft wird im Multiple- Choice- Verfahren. Pro Fachgebiet müssen die Prüflinge unter Aufsicht 20 Fragen beantworten.
Details sind in der Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung vom 30.August 2005, Stand 18.04.2012, geregelt.
Die mündlich/ praktische Prüfung erstreckt sich auf alle Themenbereiche und wird in einem dafür geeigneten Jagdrevier durchgeführt.
Die bestandene Prüfung berechtigt die frisch gebackenen Jäger, bei der Unteren Jagdbehörde einen Jagdschein zu lösen. "Jungjägern" ist es in den ersten drei Jahren untersagt, ein Revier zu pachten.