Im Rahmen der Messe „Pferd & Jagd“ haben die VGH Versicherungen am 6. Dezember zum vierten Mal den VGH Natur- und Umweltpreis vergeben.
(PI VGH) Vor dem Hintergrund eines neuen, stärker auf zukunftsweisende Projekte ausgerichteten Wettbewerbskonzepts entschied sich die Jury 2018 für ein Vorhaben des Hegerings Dötlingen (Jägerschaft Oldenburg-Delmenhorst). Er plant, nicht genutzte Wegeflächen in Insektenbiotope umzuwandeln.
Der VGH Natur- und Umweltpreis wurde 2015 in Kooperation mit der Landesjägerschaft Niedersachsen e. V. (LJN) ins Leben gerufen. Seither unterstützt er geeignete Hegemaßnahmen zur Förderung der frei lebenden Tierwelt. Gleichzeitig soll der Wettbewerb den Erfolg nachhaltiger Projekte sichtbar machen und dazu motivieren, vergleichbare Maßnahmen zu organisieren.
Auch 2018 bot die VGH allen Hegeringen und Jägerschaften der LJN die Möglichkeit zu zeigen, wie vielfältig Jägerinnen und Jäger sich – teils in Kooperation mit Landwirten – für die Natur, die Umwelt und den Artenschutz engagieren können. Nicht der aufwändigste Wettbewerbsbeitrag hatte dabei automatisch die größten Erfolgsaussichten. Dr. Wolfram Klöber, bei der VGH verantwortlich für den Natur- und Umweltpreis: „Kleine, aber wirksame Projekte können in Summe Artenschutz und Artenvielfalt genauso effizient voranbringen. Um auch solche Initiativen zur Teilnahme zu ermutigen, war für uns ein wichtiges Entscheidungskriterium, ob das jeweilige Projekt ohne finanzielle Unterstützung nicht realisierbar wäre.“
Die Jagdgenossenschaft Klattenhof, deren Jäger sich im gleichnamigen Revier innerhalb des Hegerings Dötlingen besonders für das Siegerprojekt engagieren, wird dieser Ansatz freuen. Denn trotz überwiegender Eigenleistungen weist der Kostenplan fehlende Drittmittel aus, die annähernd dem Preisgeld in Höhe von 7.500 Euro entsprechen. Tatsächlich steckt einiges an Aufwand in der ambitionierten Maßnahme. Auf insgesamt 4.600 Quadratmetern sollen in den kommenden Monaten ungenutzte, grasüberwucherte und wurzeldurchsetzte Wegeflächen in Insektenparadiese verwandelt werden.
Warum aber sind Jäger und beteiligte Landwirte entschlossen, viel Arbeit, Zeit und Material zu investieren, um das Gelände zu durchforsten, um Totholzlager und „Bienenhotels“ zur Ansiedlung von Insekten einzurichten, Böden aufzubereiten, zu pflanzen und zu säen und in den Randbereichen so genannte Trachtfließbänder anzulegen – also ein lückenloses Angebot an Pollen und Nektar durch Wild- und Blühpflanzen vom Frühjahr bis zum Herbst?
Die Antwort ist nicht neu, aber unverändert alarmierend. Viele Insektenarten sind extrem gefährdet. Insbesondere der Artenschwund bei Wildbienen ist besorgniserregend. Wildbienen sind gute Indikator-Arten, deren Präsenz viel über die Habitat-Qualität auch für andere Arten aussagt. Für Niedersachsen und Bremen zeigt die Rote Liste der Wildbienen, dass sie bestandsgefährdet sind. Und wo Bienen fehlen, wirkt sich das nachteilig auch auf die umgebende Flora und Fauna aus. Die Küken von Feldvögeln wie Fasanen oder Rebhühnern etwa benötigen für eine gesunde Entwicklung in den ersten Lebenswochen tierisches Eiweiß in Form von Insekten.
Die Ursachen für den Insektenrückgang sind vielfältig. Neben natürlichen Schwankungen spielen menschgemachte „Treiber“ eine wichtige Rolle – etwa der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, der Verlust an Lebensräumen durch die Zunahme von Mono- und Intensivkulturen, der Rückgang von Saumstrukturen, die Versiegelung durch Siedlungs- und Verkehrsflächen.
„Projekte wie das ausgezeichnete können dem entgegenwirken“, ist sich Wolfram Klöber sicher. Sie sind so nötig wie zukunftsweisend: „Ein neues Bewusstsein in der Bevölkerung für dieses Problem wird immer sichtbarer.“ Auch die Bundesregierung habe im Juni 2018 ein Aktionsprogramm Insektenschutz beschlossen, das ab 2019 umgesetzt werden soll. Und ab 2020 wird die EU voraussichtlich ihre Greening-Auflagen verschärfen , also die Genehmigung von Fördergeldern für Flächennutzung noch stärker an Umweltbelangen ausrichten. Klöber: „Ich bin froh, dass viele Jäger das nicht als bürokratisches Problem, sondern als Chance begreifen. Denn es gehört von jeher zu ihren Aufgaben, dem Struktur- und Artenverlust in unserer niedersächsischen Landschaft durch Hegemaßnahmen entgegenzuwirken.“
VGH Natur- und Umweltpreis: Was hat sich geändert, und warum?
Beginnend mit dem VGH Natur- und Umweltpreis 2018, wurde das Preisgeld in Höhe von 7.500 Euro auf ein Siegerprojekt konzentriert und nicht mehr auf mehrere Maßnahmen verteilt. Gingen zudem in den Vorjahren Initiativen ins Rennen, die jeweils innerhalb der letzten fünf Jahre umgesetzt wurden, darf nun das Projekt erst nach Einreichung des Bewerbungsantrags starten und soll bis Ende 2019 abgeschlossen sein.
„Mit dieser Neuausrichtung möchten wir dazu ermutigen, mehr neue Projekte in die Wege zu leiten, die Jagdreviere noch stärker in den Dienst der biologischen Vielfalt von Ökosystemen und Arten zu stellen. Langfristiges Denken und nachhaltiges Handeln ist auch heimatverbundenen Regionalversicherern wie der VGH ein wichtiges Anliegen.“
Bewerbungsrunde 2019: Nur nicht die Flinte ins Korn werfen!
Hegeringe und Jägerschaften, die diesmal nicht zum Zuge gekommen sind, müssen ihre Zeit und Arbeit nicht umsonst in die Bewerbung investiert haben: Das neue Wettbewerbskonzept lässt zu, dass sie sich 2019 mit demselben Vorhaben erneut bewerben dürfen.
Weitere Informationen auf www.vgh.de