Wölfe - auch der Umgang mit verhaltensauffälligen - unterstehen den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes. Für Maßnahmen die im Zusammenhang mit solchen Tieren getroffen werden sind daher nicht die Jägerinnen und Jäger zuständig, sondern behördlich bestellte Amtspersonen. Weitere Informtaionen (Stellungnahme und den Erlaß des Nds. Umweltministeriums) finden Sie hier:
Stellungnahme des Nds. Umweltministeriums