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REACH-Verordnung

Verfahren zum europaweiten Bleischrotverbot in Feuchtgebieten verzögert sich - vorerst

Die EU-Kommission hat entschieden, das Abstimmungsverfahren zum umstrittenen Vorschlag der EU-Kommission zum Verbot von Bleischrot in Feuchtgebieten auszusetzen und zu einem späteren Zeitpunkt - voraussichtlich im September -  erneut vorzulegen. Die EU-Kommission gab bekannt, dass das schriftliche Verfahren in dieser Angelegenheit zunächst ausgesetzt wird. Grund dafür ist, dass Tschechien das schriftliche Abstimmungsverfahren in Frage gestellt hatte.

Der Deutsche Jagdverband e.V. (DJV) hatte den Entwurf der EU-Kommission zur Änderung der EU Chemikalien-Verordnung (REACH) kritisiert. Er hat dabei aber immer wieder klargestellt, dass er sich nicht gegen ein Bleischrotverbot an und über Gewässern ausspricht, wie es in Deutschland bereits fast überall gilt. Der Vorschlag der Kommission geht über ein solches jedoch faktisch weit hinaus und ist nicht praktikabel umsetzbar.

Hauptkritikpunkt des DJV ist die unklare und unpraktikable Definition eines Feuchtgebietes und die Pufferzonenregelung. Die EU-Kommission hat das Abstimmungsverfahren ausgesetzt. Deutschland hat sich bisher in den Probeabstimmungen enthalten. Wie genau die Neuregelung aussehen wird und wann sie in Kraft tritt, steht noch nicht fest. Die Regelung wird sich jedoch im Einzelnen von den bisher schon in Deutschland geltenden Regelungen unterscheiden.

 

Eine ausführliche Darstellung zu diesem Thema hat die Redaktion des Niedersächischen Jäger erstellt:

https://www.jagderleben.de/news/bleischrot-gibt-bald-eu-weit-verbotszonen-711945

 

Anfang März 2020 waren Vertreter des DJV und des BVS zu Gesprächen in Brüssel:

Bericht über das Treffen von BVS und DJV in Brüssel Anfang März 2020