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Kritik an geplanter Neuregelung zur Waffenaufbewahrung

DJV kritisiert eine geplante Neuregelung der Bestimmungen zur Waffenaufbewahrung

Verbändeanhörung zur Änderung des Waffengesetzes: Der Deutsche Jagdverband kritisiert eine geplante Neuregelung der Bestimmungen zur Waffenaufbewahrung. Die Anhebung der Standards zur Waffenaufbewahrung trage nichts zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit bei.

(DJV 16. Dezember 2016, Berlin)Die Allianz der im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbände von Deutschem Schützenbund (DSB), Bund der Militär- und Polizeischützen (BdMP), Bund Deutscher Sportschützen (BDS), Deutscher Jagdverband (DJV), Deutsche Schießsport Union (DSU), Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) und Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB), die etwa 2,5 Millionen rechtschaffene Bürgerinnen und Bürger vertreten, haben in einer Stellungnahme insbesondere die Anhebung der Standards der Waffenaufbewahrung abgelehnt, begrüßen jedoch einzelne der geplanten weiteren Änderungen.

Kernpunkt der Änderung ist eine Anpassung der Aufbewahrungsvorschriften für Waffen. Neben einer Anpassung an aktuelle Normen sieht der Entwurf (den das Bundesinnenministerium den betroffenen Verbänden zur Stellungnahme überlassen hat) eine Anhebung der Aufbewahrungsstandards vor. Für bestehende Waffenschränke soll es eine unbefristete Regelung zur Weiterbenutzung geben, so dass nicht automatisch jeder Waffenbesitzer zur Anschaffung eines neuen Waffenschrankes verpflichtet ist. Diesen Bestandsschutz begrüßen die Verbände, fordern aber eine Klarstellung für bestimmte typische Fallkonstellationen (z.B. wenn Waffen bisher von Familienmitgliedern gemeinsam aufbewahrt werden).

Der DJV hält die Anhebung der Aufbewahrungsstandards für nicht erforderlich und lehnt diese ab. In der Stellungnahme hat er insbesondere darauf hingewiesen, dass keine Daten zu Diebstählen und dem Aufbruch von Waffenschränken vorlägen. „Es ist Augenwischerei, wenn ohne statistische Daten die Aufbewahrungsvorschriften angehoben werden“ sagte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke. Die Zahl der insgesamt gestohlenen erlaubnispflichtigen Waffen spiele auch im Vergleich zur hohen Zahl der bereits vorhandenen illegalen Waffen keine erhebliche Rolle. Im Jahr 2015 wurden genau 572 Waffen gestohlen, was 0,004 % des Bestandes an illegalen Waffen entspricht (Schätzungen gehen von 10 bis 20 Millionen aus). Jede gestohlene Waffe sei zwar eine zu viel, aber die wichtigsten Quellen illegaler Waffen seien illegale Importe und mangelhaft deaktivierte Schusswaffen, sagte Dammann-Tamke weiter. Von den 572 gestohlenen Waffen dürfte nur ein Bruchteil aus ordnungsgemäß verschlossenen Schränken entwendet worden sein. Die Zahlen seien so unbedeutend, dass es darüber noch nicht einmal Daten gebe.

Weitere Änderungen dienen vor allem der Verwaltungsvereinfachung, Klarstellungen, redaktionellen und anderen Anpassungen und werden vom DJV überwiegend begrüßt.

Kontakt für Rückfragen:
Friedrich von Massow Tel.: (030) 209 13 94 18 E-Mail: f.v.massow(at)jagdverband.de