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Jagd im Nationalpark Nds. Wattenmeer

LJN lehnt weitere Einschränkungen ab

Symbolbild

 

Statement der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. zum Thema Jagd im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer betreffend eine gemeinsame Pressemeldung einiger Niedersächsischer Naturschutzverbände vom heutigen Tage (Mittwoch):

Die Jagd im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer ist gemäß den strengen Vorgaben im Gesetz über den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer erlaubt und eindeutig spezialgesetzlich geregelt. Sie erfolgt bereits jetzt nachhaltig und richtet sich nach eben diesen strengen Kriterien. Das Wasserfederwild darf z.B. ohnehin nur an 10 Tagen im Jahr in den Ruhezonen bejagt werden – durch die seit Oktober 2014 geltende Jagdzeitenverordnung gibt es darüber hinaus weitere einschneidende Einschränkungen z. B. wurde die effektive Jagdzeit auf Wasserfederwild um rd. 50 % verkürzt und verschiedene Enten- und Gänsearten ganz aus der jagdlichen Nutzung herausgenommen. Die Fläche auf der die Jagd ausgeübt werden darf, beträgt zudem unter 5 % Prozent Gesamtfläche des Nationalparks. Auf der restlichen Fläche ruht die Jagd bereits gänzlich. Weitere Einschränkungen oder gar die Einstellung der Jagd sind weder notwendig noch nachvollziehbar und insofern abzulehnen. Alle Wildtiere, die im Nationalpark bejagt werden dürfen, befinden sich in einen positiven Erhaltungszustand, z.T. auch mit deutlichen Populationszunahmen. Dies gilt auch und gerade für das Wasserfederwild aber auch die Waldschnepfe.

Die Jagd im Nationalpark ist darüber hinaus zwingend notwendig, bspw. auch aus Gründen der Deichsicherheit und des Küstenschutzes - eine wichtige Aufgabe für das Allgemeinwohl, die auch Falkner mit ihrer Jagd auf Kaninchen erfüllen. Besondere Bedeutung kommt der Jagd auch im Hinblick auf die Regulierung der Beutegreifer zu, die zum Schutz bedrohter Arten, i. B. im Rahmen des Wiesenvogelschutzes, unerlässlich ist und bei der Jägerschaft und Nationalpark sich gegenseitig unterstützen. Ebenso wie auch beim Umgang mit verletzt oder verendet aufgefundenen Seehunden.