(dpa/lni 27.02.2020) Jäger in Niedersachsen ärgern sich über das verschärfte Waffenrecht: Sie beklagen Verzögerungen beim Ausstellen und Verlängern von Jagdscheinen. Das sei „mehr als ärgerlich“, teilte die Landesjägerschaft am Freitag mit. Es sei weder nachvollziehbar noch akzeptabel, wenn die Jagdschein-Antragsteller „aufgrund einer bürokratischen Fehlplanung nicht rechtzeitig ihren Jagdschein erhalten“. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums gibt es keine Übergangsvorschrift im geänderten Waffenrecht, Jagdbehörden müssten daher bei der Erteilung oder Verlängerung von Jagdscheinen erst beim Verfassungsschutz nachfragen.
Aber: Das Ministerium teilte mit, es sei „im Gespräch mit dem Verfassungsschutz, um das Prozedere für die Antragsteller und Behörden so zügig und unkompliziert wie möglich zu gestalten“. Ziel sei, dass die Antragsteller den Jagdschein noch rechtzeitig zu Beginn der Jagdsaison am 1. April erhalten könnten. Die Landkreise Celle und Lüneburg hatten zuvor gewarnt, Jagdscheine könnten derzeit wegen der Verschärfung des Waffenrechts nicht ausgestellt oder verlängert werden.
Der Hintergrund: Mit der Neuregelung des Waffenrechts müssen die Behörden immer erst beim Verfassungsschutz nachfragen, bevor sie Waffenerlaubnisse vergeben. Das betrifft auch das Jagdgesetz. Nach Angaben des niedersächsischen Innenministeriums befindet sich das Verfahren für die Abfrage zwischen Waffenbehörden und Verfassungsschutz „in der Endabstimmung“. Mit dem Ergebnis sei voraussichtlich in den kommenden Wochen zu rechnen. Bis zur endgültigen Entscheidung sollten Anträge zurückgestellt oder Anfragen in dringenden Fällen formlos an den Verfassungsschutz gerichtet werden.
Nach Einschätzung der Landesjägerschaft hätte der Gesetzgeber dies anders lösen müssen - etwa per Übergangsvorschrift. Den Jägern sei vom niedersächsischen Landwirtschaftsministerium „signalisiert worden, dass man mit Hochdruck an einem Verfahren arbeitet, das es ermöglichen soll, den Antragsstellern zumindest rechtzeitig zum 1. April 2020 - dem Beginn des neuen Jagdjahres - den Jagdschein zu erteilen. Wir erwarten, dass dies auch so umgesetzt wird“, sagte der Sprecher.
Eine Besonderheit ergibt sich laut Innenministerium bei Jägern, deren Jahresjagdschein derzeit nicht verlängert wird. Die Voraussetzung für den sogenannten Bedürfnisnachweis zum Erwerb und Besitz einer Waffe sei eben ein gültiger Jagdschein. Ohne Jagdschein entfalle das „Bedürfnis“. Weil die Erlaubnis zum Besitz von Waffen in der Regel unbefristet erteilt werde, bestehe diese erst einmal fort. Zwar wäre die Erlaubnis in einem solchen Fall zu widerrufen, davon könne aber abgesehen werden, wenn das „Bedürfnis“ nur vorübergehend entfalle.
Rund 384 000 Jäger und Jägerinnen gibt es in Deutschland. Zu den Voraussetzungen für einen Jagdschein gehörten schon bislang die persönliche Eignung, die mit einem polizeilichen Führungszeugnis nachzuweisende Zuverlässigkeit und eine bestandene Prüfung. Denn Jäger müssen sich mit vielen Dingen auskennen - dazu gehören außer Naturschutz und Tierkunde etwa auch Landwirtschaft und Waldbau sowie Jagd- und Waffenrecht.