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Jäger haben Einwände bei Änderung des Jagdrechts

Kleine Novelle des NJagdG heute erneut Thema im Landwirtschaftsausschuss des Nds. Landtages

[Die Novellierung des NJagdG zu den drei Punkten Schallminderer, bleifreie Munition und Schießübungsnachweis ist heute nochmals Thema im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung des Niedersächsischen Landtags]

 

Hannover (dpa/lni) Die rot-grüne Landesregierung will das Jagdgesetz ändern. Wichtige Punkte sind ein Schießnachweis für Jäger, das Verbot bleihaltiger Munition und die Verwendung von Schalldämpfern. Die Weidmänner haben bei zwei Themen Bedenken, zeigen sich aber kompromissbereit.

Hannover (dpa/lni) - Bei einigen der geplanten Änderungen im niedersächsischen Jagdrecht sehen die Jäger Nachbesserungsbedarf. Das betrifft vor allem das Verbot bleihaltiger Munition, aber auch den Schießnachweis, den die rot-grüne Landesregierung gesetzlich verankern will. «Beim Schießnachweis muss im Gesetz sichergestellt sein, dass es sich um einen Übungsnachweis handelt, der nicht per Verordnung verändert werden kann», sagte Florian Rölfing, Sprecher der Landesjägerschaft (LJN) in Hannover.

 Die Landesregierung führt für die Änderung tierschutzrechtliche Gründe und die Unfallverhütung ins Feld. Jägerinnen und Jäger sollten sowohl ihre Schießfertigkeiten als auch den sicheren Umgang mit der Waffe regelmäßig trainieren und nachweisen, sagte Landwirtschaftsminister Christian Meyer. «Das erhöht die Sicherheit bei der Jagd», meinte der Grünen-Politiker.

«Bei bleifreier Munition muss sichergestellt sein, dass sie genau so tierschutzgerecht tötet, wie die bisherige», sagte Rölfing. Zudem müsse die Munition die gleichen Sicherheitskriterien erfüllen, wie die bislang verwendete Bleimunition, das betreffe vor allem das Abprallverhalten. «Es braucht deshalb ausreichend lange Übergangsfristen, forderte Rölfing.

Die Landesregierung will bleihaltige Munition aus Gründen des Verbraucherschutzes verbieten und argumentiert auch mit dem Tier- und Artenschutz. «Blei ist schon in geringen Dosen giftig», sagte Meyer dazu. «Daher sollte der Stoff weder in den menschlichen noch in den tierischen Nahrungskreislauf gelangen.» So seien für Seeadler schon kleinste Mengen tödlich.

In den Landesforsten ist bereits seit April 2014 nur noch die Verwendung bleifreier Munition gestattet. Für die Teilnahme an größeren Drückjagden wird dort außer dem gültigen Jagdschein seit vergangenem September auch ein Schießnachweis gefordert.

Bei beiden Punkten im Gesetzentwurf hatte LJN-Justiziar Clemens Hons verfassungsrechtliche Probleme gesehen. «Für die Themen Schießübungsnachweis und bleifreie Munition ist aus unserer Sicht der Bund zuständig», betonte er im Januar.

Eine weitere anstehende Neuerung trifft auch bei den Jägern auf Zustimmung. Nach dem neuen Gesetz soll die Verwendung von Schalldämpfern bei der Jagd künftig erlaubt sein. «Diese Änderung begrüßen wir durchaus», so Rölfing. «Die Regelung muss aber für alle gelten, nicht nur für Förster und Berufsjäger - Gesundheitsschutz ist unteilbar.»

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