(Berlin, 21. März 2012) Die Landesjägerschaft Bremen und der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) begrüßen die Entscheidung des Bremer Senats gegen eine Waffensteuer. Laut Weser-Kurier sieht der Senat ein „erhebliches Prozessrisiko“. Bereits mehrere Kommunen haben bundesweit von der Einführung einer Waffensteuer abgesehen, da diese rechtswidrig ist. Dies zeigt ein Gutachten im Auftrag des Forum Waffenrechts mit dem DJV, dem Deutschen Schützenbund und dem Verband der Hersteller von Jagd- und Sportwaffen. Knapp 30.000 Menschen haben zudem bereits eine Online-Petition gegen eine Waffensteuer mitgezeichnet, die der DJV unterstützt.
Nun will Bremen Gebühren für die Kontrolle der Waffenaufbewahrung einführen. „Diese sind rechtlich sehr umstritten und werden von uns nicht akzeptiert“, betont Dr. Dieter Deuschle, Präsident des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg und zuständig für Rechtsfragen im DJV-Präsidium. Gebühren dürfen laut DJV nicht erhoben werden, da die Kontrolle der Waffenaufbewahrung im öffentlichen Interesse erfolgt. Diese Position vertritt auch das Bundesinnenministerium in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz. Die Landesjagdverbände Baden-Württemberg und Brandenburg unterstützen bereits Klagen gegen eine Gebührenpflicht von Kontrollen der Waffenaufbewahrung. Auch in Bremen wird eine gerichtliche Prüfung der geplanten Gebühren angestrebt. (Quelle DJV)