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Entschließungsantrag zum Wolf ins Jagdrecht

Statement der Landesjägerschaft Niedersachsen zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU und SPD im Niedersächsischen Landtag

CDU und SPD Fraktion im Niedersächsischen Landtag formulieren in einem gemeinsamen Entschließungsantrag (s.u.) die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht in Niedersachsen und fordern weiterhin den Bund zu einer Definition des günstigen Erhaltungszustandes sowie Managementplänen für ein rechtssicheres Bestandsmanagement auf.

Die Landesjägerschaft Niedersachsen begrüßt diesen Schritt der regierungstragenden Fraktionen. Es war stets verbandspolitische Linie, dass wir uns dieser Frage defensiv annähern und kommuniziert haben, dass der Tag kommen wird, an dem man nach uns rufen wird. Auf Landesebene ist dies seitens des Umweltministers auf der ZJEN-Mitgliederversammlung Ende November 2019 in Bad Fallingbostel definitiv eingetreten.

Der stete Anstieg der Wolfspopulation und die ebenso stete Zunahme von Nutztierschäden und -rissen führen dazu, dass die Politik zunehmend zu dem Mittel greift, Ausnahmen für Abschüsse einzelner Wölfe zu erteilen. Steht der Wolf im Jagdrecht, verdeutlicht dies, dass die Jäger in diesen Fällen erster Ansprechpartner sind.

Allen sollte aber klar sein, dass, solange die übrigen rechtlichen Voraussetzungen nicht geändert werden, eine Überstellung des Wolfes ins Jagdrecht nicht bedeutet, dass die Konflikte gelöst sind. Da sehen wir auch die Interessensverbände der Nutztierhalter in der Verantwortung, die ja seit Langem vehement den Wolf ins Jagdrecht fordern: Auch und gerade sie müssen ihren Mitgliedern kommunizieren, dass im Fall dieser Änderung die Jäger nicht mehr Rechte haben: Auch wenn der Wolf dem Jagdrecht unterliegt, wird es bei dem jetzt angewendeten Verfahren bleiben, an dessen Ende die Unteren Naturschutzbehörden über Genehmigung oder Nichtgenehmigung des Einzelfalls einer Abschussgenehmigung entscheiden.

Insofern sind aus unserer Sicht insbesondere auch die Aufforderungen des gemeinsamen Antrags von CDU und SPD zur Definition des günstigen Erhaltungszustandes sowie die Forderung an den Bund, den Ländern auf Grundlage eigener Wolfsmanagementpläne ein rechtssicheres Bestandsmanagement zu ermöglichen, wichtige und entscheidende Schritte. Denn erst wenn diese beiden Punkte erfüllt sind, ist es den Jägern überhaupt möglich ihre Unterstützung zu leisten, in Bezug auf die Erwartungshaltungen von Nutztierhaltern und anderer Akteure im ländlichen Raum, bestehende Konfliktsituationen zu lösen.

 

Hier finden Sie den gemeinsamen Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und SPD