Gemeinsame Erklärung zum Entwurf einer Neuregelung der Niedersächsischen Jagdzeiten. Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat am 18.07.2014 den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Jagdzeiten bekannt gemacht und in das Anhörungsverfahren mit den Verbänden gegeben.
Der Entwurf sieht eine erhebliche Einschränkung der Jagdzeiten insbesondere auf Schalenwild, Gänse und Enten vor und hebt die Jagdzeit für mehrere Tierarten gänzlich auf.
Die unterzeichnenden Verbände lehnen diesen Verordnungsentwurf in der gegenwärtigen Fassung mit Nachdruck ab.
Vor dem Hintergrund
-- der Bestandsgarantie unseres Jagdrechts als Eigentumsrecht
-- der Jagd als legitimer Nutzungsform natürlicher Ressourcen
-- der teilweise hohen Schalenwildbestände
-- der ausreichenden Populationsdichte auch der übrigen bejagbaren Wildtierarten
-- der weiter zunehmenden Wildschäden in Wald und Feld
-- der Ausübung der Jagd im Gemeinwohlinteresse, namentlich aus Artenschutzgründen und zur Seuchenprävention
-- und der Sicherstellung der Verpachtbarkeit unserer Reviere
ist eine Verkürzung von Jagdzeiten für uns in keiner Weise akzeptabel.
Es bedarf vielmehr umfassender jagdlicher Möglichkeiten und eines zeitlich breiten Bejagungskorridors, um das Jagdrecht optimal nutzen und den zahlreichen Zielvorgaben der Jagd verlässlich nachkommen zu können.
Wir vertreten die Auffassung, dass sich die bisherigen Jagdzeiten bewährt haben und deshalb beizubehalten sind.
Es ist für uns kein tatsächlich relevanter Grund erkennbar, der es rechtfertigen würde, von der jahrzehntelang geübten jagdlichen Praxis abweichen zu müssen.
Stellvertretend für unsere rund 500.000 Mitglieder, die die einzigen sind, die von einer Jagdzeitenverkürzung unmittelbar betroffen wären, fordern wir die Niedersächsische Landesregierung und das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium insbesondere auf:
-- Keine Verkürzung der Schalenwildbejagung im Januar!
Die Möglichkeit der Jagd auf Schalenwild muss zum Schutz der Wälder und zur Vermeidung von Schwarzwildschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen unbedingt bis zum 31.01. erhalten bleiben.
-- Die Bejagung von Enten und Gänsen ist umfassend, d.h. auch in Vogelschutz-gebieten, zu gewährleisten. Populationsökologisch lässt sich eine Einschränkung der Jagd nicht begründen. Das Brutgeschäft ziehender Arten wird in keiner Weise berührt. Keine schützenswerte Art ist durch die bisherige, ohnehin sehr kurze Jagdzeit auf Federwild im Bestand beeinträchtigt.
-- Wildtierarten, die sich in einem auskömmlichen Erhaltungszustand befinden, müssen über eine entsprechende Jagdzeit auch jagdlich genutzt werden dürfen. Die angedachte Vollschonung von Bläss- und Saatgans, mehreren Möwenarten und Blässhuhn ist deshalb unzulässig und zu verwerfen.
-- Das Jagdrecht als Recht der nachhaltigen Nutzung ist im Sinne der Eigentums-garantie des Art. 14 GG umfassend zu schützen.
Die vorgesehene Aufhebung oder Abkürzung von Jagdzeiten würde eine eigentumsrecht-lich relevante Beschränkung der Jagd darstellen, die nur aus übergeordneten Gemein-wohlinteressen zulässig ist.
Diese besonderen Gründe vermögen wir nicht zu erkennen.
Die unterzeichnenden Verbände geben zum Verordnungsentwurf jeweils eine eigene detaillierte Stellungnahme ab, auf die wegen einer weiterführenden Begründung unserer Position verwiesen wird.
Gemeinsam fordern wir den Verordnungsgeber auf, von den beabsichtigten
Jagdzeitenverkürzungen Abstand zu nehmen.
Die gemeinsame Erklärung als pdf.Dokument
Hannover, den 25. August 2014
Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in Niedersachsen e.V., Landesjägerschaft Niedersachsen e.V., Landvolk Niedersachsen e.V., Waldbesitzerverband Niedersachsen e.V., Verband der Niedersächsischen Grundbesitzer