Sie befinden sich hier: Startseite / Über uns / Aktuelles / News-Artikel

(dpa/lni)Keine grundlegenden Änderungen im Jagdgesetz - vorerst

Die Jäger und Landwirtschaftsminister Meyer sind sich nicht immer grün. Verkürzte Jagdzeiten bei einigen Tierarten und Einschränkungen bei der Gänsejagd in Vogelschutzgebieten führten zu einer Klage vor dem Oberverwaltungsgericht. Jetzt reicht Meyer den Jägern die Hand.

Hannover (dpa/lni) - Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) will das niedersächsische Jagdgesetz im Kern nicht antasten. «Wir werden in dieser Wahlperiode keine grundlegende Novellierung des Jagdgesetzes vornehmen, das alte Jagdgesetz hat sich bewährt», sagte der Politiker im Gespräch mit der «Hannoverschen Allgemeinen Zeitung» (Montagausgabe). Er wolle den Konflikt mit den Jägern entschärfen, betonte der Minister. «Deshalb kommt von mir jetzt das klare Signal: Keine grundlegenden Änderungen mehr bis zum Ende der Legislaturperiode.»

«Das 2001 von der damaligen SPD-Landesregierung grundsätzlich überarbeitete Jagdgesetz hat sich mehr als bewehrt», sagte dazu Sprecher Florian Rölfing von der Landesjägerschaft in Hannover. «Es erlaubt uns eine nachhaltige Jagdausübung - einen Novellierungsbedarf haben wir daher nie gesehen. Wir begrüßen es, dass auch das Landwirtschaftsministerium das so sieht.»

Es gebe lediglich einige Verbesserungen zu Sicherheit und Arbeitsschutz bei der Jagd sowie Anpassungen an das Bundes- und EU-Recht, sagte Meyer der «HAZ». So solle das Schalldämpferverbot in Niedersachsen aufgehoben werden. Meyer will sich zudem für bleifreie Munition auch außerhalb der Landesforsten und mehr Schießübungen für Jagdscheininhaber einsetzen. Vor allem die im Oktober in Kraft getretene neue Jagd- und Schonzeitenverordnung hatte zu erheblichen Konflikten mit den Jägern geführt. Im April wurden deshalb beim Oberverwaltungsgericht  Normenkontrollanträge dagegen eingereicht.

Die Landesjägerschaft moniert vor allem die Verkürzung von Jagdzeiten etwa beim Dachs und Einschränkungen bei der Jagd auf Gänse.

Die Landesregierung stehe der Fangjagd insbesondere mit Totschlagfallen skeptisch gegenüber, sagte Meyer der Deutschen Presse-Agentur. Problematisch seien hier die nicht immer tierschutzgerechte Tötung und der mögliche Tod von geschützten Arten.

«Daher sollen - etwa bei der Jagd auf Waschbären in Schutzgebieten - vornehmlich Lebendfangfallen eingesetzt werden, um andere, geschützte Tierarten nicht zu gefährden», sagte Meyer. Die sogenannte Beizjagd oder Falknerei werde insbesondere in schwer bejagdbaren Gebieten wie Flughäfen erfolgreich eingesetzt. «Sie ist wichtig, um dort effektiv dem Vogelschlag vorzubeugen und das auf natürliche Weise, ohne Jagdwaffen», erläuterte Meyer. Voraussetzung für die Falknertätigkeit sei eine gute Ausbildung und Sachkunde. Dem Tier- und Artenschutz komme dabei eine besondere Rolle zu.

Auch innerhalb der Grünen trete er radikalen Forderungen nach Abschaffung der Jagd entgegen, betonte Meyer im «HAZ»-Gespräch. «Ich bin kein Jägerschreck, außerdem als Landwirtschaftsminister auch voll davon überzeugt, dass die Jagd eine sinnvolle Sache sein kann und notwendig ist. Und Wildfleisch ist nun wirklich ein ökologisch wertvolles Produkt aus artgerechter Haltung.»