Am 6. Dezmeber ist eine Änderung des Bundesjagdgesetzes in Kraft getreten: Grundstückseigentümer, die Jagd aus Gewissensgründen ablehnen, können nun unter bestimmten Voraussetzungen eine Befriedung ihres Grundstücks beantragen. Damit wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 26. Juni 2013 zur Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften umgesetzt. Der DJV hat Hinweise für betroffene Revierinhaber, Jagdgenossenschaften und andere Interessierte veröffentlicht.