(Berlin, 02. Juni 2017) Der Bundesrat hat heute der vom Bundestag am 18. Mai beschlossenen Änderung des Waffengesetzes zugestimmt. Damit tritt das Gesetz nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Die Änderung betrifft insbesondere die Aufbewahrungsvorschriften für Waffen. Nach der Neuregelung müssen erlaubnispflichtige Schusswaffen in einem Waffenschrank der Stufe 0 nach EN 1143-1 aufbewahrt werden. Allerdings gilt ein Bestandsschutz für die bisher benutzen Schränke. Stichtag für den Bestandsschutz ist das Datum der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Bis dahin können durchaus noch mehrere Wochen vergehen. Der Deutsche Jagdverband wird auf www. jagdverband.de über den Zeitpunkt berichten und nähere Hinweise zu den Änderungen veröffentlichen. Gerade im Zusammenhang mit dem Bestandsschutz für bereits genutzte Waffenschränke sind noch viele Fragen ungeklärt. Der DJV wird sich gegenüber den Behörden für praxisgerechte Regelungen einsetzen.
Die Änderungen betreffen auch die Frage der Zuverlässigkeitsüberprüfung für Waffenbesitzer. In der Bundesratsdebatte begrüßte der thüringische Innenminister Holger Poppenhäger einerseits die Änderung, forderte jedoch weiter eine verpflichtende Anfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden. Gelegenheit zu deren Einführung sei die weiterhin anstehende Änderung des Waffengesetzes zur Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie. Die EU-Richtlinie muss bis September 2018 von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Die Forderung nach einer verpflichtenden Anfrage bei den Verfassungsschutzbehörden hatten in der Diskussion um die jetzige Änderung des Waffengesetzes nicht nur der DJV - gemeinsam mit den anderen im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbände - abgelehnt, sondern auch die Bundesregierung.