Die Beitragsbescheide der Berufsgenossenschaft für das Jahr 2013 sind an die Revierpächterinnen und Revierpächter in Niedersachsen versandt worden und stoßen auf heftige Reaktionen: Beitragssteigerungen von bis zu 300 Prozent im Rahmen der mehrgliedrigen Staffelung bis zum Jahr 2017 sind unter den ergangenen Bescheiden.
Die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. hat kurzfristig einen Gesprächstermin mit der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anberaumt. Parallel wird die LJN als Betroffene auch eine Musterklage gegen ihren Bescheid in Erwägung ziehen.
Den betroffenen Jagpächterinnen und Jagpächtern wird empfohlen, gleichzeitig oder im Rahmen der Widerspruchsfrist mit der Zahlung des Beitrages – Widerspruch gegen diesen einzulegen.
Nur falls der Widerspruch fristgerecht eingelegt wird – die Widerspruchsfrist beträgt vier Wochen – besteht im Falle einer erfolgreich durchgeführten Musterklage die Möglichkeit auf eventuelle Rückerstattung.
Mit der Errichtung der SVLFG zum 1. Januar 2013 und der damit verbundenen Einführung eines bundeseinheitlichen Beitragsmaßstabs ist nur noch die Reviergröße die Grundlage für die Beitragsbemessung, nicht mehr wie bis dato üblich die Kombination aus Größe und Jagdwert eines Revieres.