Im Sommer fanden die Sozialwahlen bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) statt. Leider gab es bei der Vorbereitung und Durchführung der Sozialwahl erhebliche Probleme.
Alle Revierinhaber (Eigenjagdbesitzer, Pächter und Mitpächter, aber nicht Begehungsscheininhaber) hätten angeschrieben werden müssen und hätten die Möglichkeit haben müssen, sich und ihre Ehepartner für die Teilnahme an der Sozialwahl zu registrieren. Das ist in vielen Fällen nicht passiert. Auch viele, die die Wahlunterlagen beantragt hatten, haben dann doch keine Wahlunterlagen bekommen.
Nach Prüfung zahlreich eingegangener Hinweise auf Unregelmäßigkeiten hat der Deutsche Jagdverband (DJV) deshalb beschlossen, das Ergebnis der Sozialwahl anzufechten und hat Klage beim Sozialgericht erhoben.
Betroffene, die z. B. zu Unrecht keine Wahlunterlagen erhalten haben, oder deren Familienangehörige nicht berücksichtigt wurden, werden aufgerufen, die Klage mit einer eidesstattlichen Versicherung zu unterstützen. Ein entsprechendes Musterformular finden Sie weiter unten.
Die eidesstattliche Versicherung muss sorgfältig durchgelesen werden, fahrlässige Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung ist strafbar. In der vorbereiteten Erklärung müssen die Passagen deutlich gekennzeichnet werden, die zutreffen (z. B. Eigenjagdbesitzer, Jagdpächter oder Ehepartner). Weiterhin müssen der Name des Jagdbezirks sowie persönliche Daten leserlich angegeben werden. Die Versicherung muss anschließend handschriftlich unterzeichnet werden.
Hier finden Sie einen Vordruck für eine Eidesstaatliche Versicherung.
Die ausgefüllte eidesstattliche Versicherung bitte so bald wie möglich, im Original (nicht als Fax oder E-Mail) an folgende Postadresse senden:
Deutscher Jagdverband
Stichwort: Anfechtung der Sozialwahl 2017
Chausseestr. 37
10115 Berlin