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Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes

Novelle vor Verabschiedung im Niedersächsischen Landtag

Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes
Novelle vor Verabschiedung im Niedersächsischen Landtag

Am heutigen Dienstagnachmittag steht die Verabschiedung der Novelle des Niedersächsischen Jagdgesetzes auf der Tagesordnung im Niedersächsischen Landtag. Auf Basis des vorliegenden Entwurfs mit den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, nimmt die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN) zu einigen wichtigen Punkten wie folgt Stellung: Zunächst ist festzuhalten, dass sich der nun vorliegende Gesetzesentwurf sehr deutlich von den ursprünglich vom Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium beabsichtigten, z.T. massiven Änderungen und Einschränkungen unterscheidet – viele davon finden sich in dem Gesetzentwurf nicht mehr wieder. 

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Gesetzentwurf keine Einschränkung der Jagdhundeausbildung vorsieht. Das war und ist eine der roten Linien des Verbandes und das haben 20.000 Teilnehmer bei unserer Großdemonstration am 30. Januar 2025 am Niedersächsischen Landtag in Hannover auch deutlich zum Ausdruck gebracht. Wir erwarten in diesem Zusammenhang daher auch, dass sich die Landesregierung an die gegebene Zusage hält und an dieser Stelle nicht per Verordnung quasi durch die Hintertür noch Einschränkungen an der Jagdhundeausbildung vornimmt“, so Helmut Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen. Das trotz Verbot von Totfanggeräten auch zukünftig in befriedeten Bezirken weiterhin das so genannte „Ei-Abzugseisen“ eingesetzt werden darf, sei ebenso zu begrüßen wie der Verzicht auf die ursprünglich vorgesehene Meldung der Koordinaten von Fallenstandorten. 

Auch die Streichung des Passus zur Abschussbefugnis für weitziehende Schalenwildarten ohne Abschussplan (§ 25 1 Satz 4), für die sich die Landesjägerschaft proaktiv eingesetzt hatte, ist für den Verband ein Erfolg. Aufgrund der Verkehrsinfrastruktur und sonstiger Hindernisse ist das Wanderverhalten von weitziehenden Wildarten, ohnehin schon erheblich beeinträchtigt – es sind bereits schon jetzt Effekte einer Verinselung der Vorkommen zu beobachten: „Die Streichung des Paragrafen ist ein wichtiger Schritt, der unseren ziehenden Arten, wie z.B. dem Rotwild, das Wandern und damit den genetischen Austausch ermöglicht“, so der LJN-Präsident.

Mit der Klarstellung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienst (GBD) im Gesetzentwurf, dass das Land Niedersachsen beim Verbot der bleifreien Munition nicht über EU-Recht hinausgehen werde, wurde eine weitere Kernforderung des Verbandes erfüllt: „Das der GBD hier unsere Einschätzung teilt und ebenfalls auf die notwendige Korrektur gedrängt hat, ist wichtig. Mit der Eins-zu-eins-Übernahme von EU-Recht wird dann auch für Niedersachsen voraussichtlich eine siebenjährige Übergangsfrist anstatt der befürchteten Ad-hoc-Regelung gelten“, so Dammann-Tamke.   

Nicht nachvollziehbar ist für die Landesjägerschaft nach wie vor das geplante Verbot der Jagd mit dem Hund im Naturerdbau. Dies sei fachlich schlicht nicht begründbar – im Gegenteil, selbst der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz  (NLWKN) – die niedersächsische Fachbehörde für Naturschutz – sieht in seinem Entwurf für ein Wiesenvogelschutzprogramm die Jagd im Naturbau als Bestandteil des Prädationsmanagements ausdrücklich vor:  

„Mit diesem Verbot nimmt man uns ein wichtiges Instrument des Prädationsmanagements – das wird zu Lasten der Artenvielfalt gehen und widerspricht damit auch den eigenen Zielen der Landesregierung“, so der LJN-Präsident.     

Die im Entwurf vorgenommenen Änderungen zum Thema Wolf bilden im Wesentlichen den gesetzlichen Rahmen für den kommenden Wolfsmanagementplan, den die Landesregierung zum 01. Juli per Allgemeinverfügung in Kraft treten lassen will: „Es wird spannend zu sehen, ob die Landesregierung damit wirklich die Voraussetzungen schafft, um der selbst gegebenen Zusage - alle Möglichkeiten die das Bundesjagdgesetz bietet, vollumfänglich umzusetzen - auch nachkommt“, so Dammann-Tamke.     

Mit Blick auf die nun erfolgenden Änderungen des Niedersächsischen Landesjagdgesetzes bleibt der Verband bei seiner Auffassung, dass es dieser Novellierung nicht bedurft hätte. Nach wie vor seien auch einzelne Regelungen wenig konkret. Gleiches gelte für die geplanten und im Gesetzentwurf angekündigten Verordnungen. Der Verband werde daher auch dort sehr wachsam sein und sich intensiv mit konstruktiven Vorschlägen einbringen.