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Änderung des Bundesjagdgesetzes

Deutsches Jagdrecht wird der Europäischen Menschenrechtskonvention angepasst

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Novellierung jagdrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Damit setzt die Bundesregierung das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 26. Juni 2012 um. In dem Urteil wurde festgestellt, dass einzelne Vorschriften des Bundesjagdgesetzes gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Dies betrifft die Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften und die damit verbundene Pflicht des Grundeigentümers, die Ausübung der Jagd durch Dritte auf seinem Grundstück trotz entgegenstehender ethischer Motive zu dulden.

Die zugehörige Pressemeldung des Bundeslandwirtschaftsministerium sowie den Entwurf im Wortlaut finden Sie hier.