Die Bunderegierung befürwortet daher im Hinblick auf den Beitrag der Jägerschaft zum Schutz der systemrelevanten Daseinsvorsorge und der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest die Jagdausübung auch in Zeiten der Corona-Restriktionen.
Übungs-, An- und Kontrollschießen sind aus Tierschutz- und Sicherheitsgründen, ebenso wie der Munitionserwerb untrennbar mit der Jagdausübung verbunden.
Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat im Einvernehmen des Lagestabs des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 29.04.2020 den Betrieb von Schießständen mit den o.g. Maßgaben befürwortet.
Das Anschießen der Jäger vor Beginn der Jagdsaison auf dem Schießstand Aschenhütte ist daher gestattet. Diese Regelung gilt nur für Inhaber eines gültigen Jagdscheines.
Sportschießen ist ausdrücklich nicht zulässig. Aus diesem Grund müssen die Trap- und Skeetanlagen leider vorerst geschlossen bleiben.
Die aktuellen gesetzlichen Regelungen des Landes Niedersachsen zur Eindämmung der Corona-Ausbreitung (Abstandsregeln, Maskenpflicht usw.) sind einzuhalten.