Ab sofort dürfen Jagdscheine unter Widerrufsvorbehalt verlängert werden (außer für Antragsteller, die erstmals einen Jagdschein beantragen).
Der Antragsvordruck wurde dem Verfahren angepasst und der Widerrufsvorbehalt wird in den Jagdschein eingetragen.
Quelle: Landkreis Göttingen, e-Mail am 05.03.2020 von Fr. Napiralla an den Vorstand der JS Osterode