1. Die Einhaltung der derzeit vorgeschriebenen Mindestabstände.
2. Führung einer Teilnehmerliste, derart, dass für die letzten drei Wochen die Teilnahmen an den Lehrgängen dokumentiert sind.
Eine schriftliche Bestätigung dieser Ankündigung steht Stand heute noch aus.
Eine Kopie des Schreibens von der LJN kann hier aufgerufen werden.
Aufgrund der derzeitigen Situation und den dadurch pausierten Lehrgängen wird die Einsendefrist der Unterlagen für die Beantragung von Förderungen für Jagdhundelehrgänge bis zum 15. September 2020 verlängert.
Foto: Mario Weseler