15. März 2023 (DJV/DWR) Berlin/Hamburg
Es gibt bis zu 60 Prozent für Geräte mit Wärmebildkameras. Auch Zweitanträge sind möglich – Frist: 30 Juni 2023. DWR bietet Beratung.
Der Deutsche Jagdverband (DJV) und die Deutsche Wildtierrettung (DWR) begrüßen, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) weiterhin Drohnen mit Wärmebildtechnik zur Kitzrettung fördert. Der Drohneneinsatz ist nach wie vor die effektivste Methode für die Wildtierrettung bei der Frühjahrsmahd. Insgesamt stehen zwei Millionen Euro Fördergelder zur Verfügung. Der Zuschuss beträgt 60 Prozent des Anschaffungspreises, höchstens jedoch 4.000 Euro pro Drohne. Je Verein können bis zu zwei Drohnen gefördert werden. Die Fördermaßnahme verlief in den vergangenen beiden Jahren sehr erfolgreich – insgesamt wurden deutschlandweit 1.178 Drohnen gefördert. Anträge auf Förderung können noch bis zum 30. Juni 2023 gestellt werden.
Wer ist förderungsberechtigt?
Gefördert werden eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene. Zu den Aufgaben der sogenannten Kitzrettungsvereine muss laut Satzung gehören: Pflege und Förderung des Jagdwesens oder Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd.
Welche Drohnen sind förderfähig?
Die technischen Mindestanforderungen an die Drohnen sind: Echtbildkamera mit integrierter oder kompatibler Wärmebildkamera. Drohnen müssen geeignet sein, größere Grünlandschläge abzufliegen, eine Home-Return-Funktion haben und die Mindestflugzeit muss 20 Minuten betragen.
Wie laufen Antrag und Anschaffung ab?
Der Antrag ist zweistufig und grundsätzlich digital. Die Antragstellung erfolgt über das Portal des Förderprogramms. Auf den Antrag auf Förderung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) folgt der Bewilligungsbescheid. Liegt dieser vor, kann die Drohne angeschafft werden. Danach wird der Antrag auf Auszahlung gestellt und die Förderung wird ausgezahlt. Das BLE hat zu Förderung und Antragsprozess ein ausführliches Frage-und-Antwort-Papier veröffentlicht. Aus diesem geht auch hervor, welche Anlagen notwendig sind.
Kann ich mehrmals einen Antrag auf Förderung stellen?
In der Regel fördert das BMEL in der Förderperiode von 2021 bis 2023 maximal vier Drohnen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Förderung einer fünften oder sechsten Drohne zu beantragen. Eine hinreichende Begründung ist notwendig. Dazu ist dem Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn eine Erläuterung beizufügen.
Weitere Infos und Beratung bietet die Deutsche Wildtierrettung
Die Deutsche Wildtierrettung wird inzwischen als Dachverband getragen von zwölf Landesjagdverbänden und neun weiteren Verbänden aus der Landwirtschaft und den Verbänden der Jagdrechtsinhaber. Interessierte können sich auf der Website der Deutschen Wildtierrettung informieren. Dort gibt es einen Überblick zu Drohnen und Wärmebildtechnik sowie Infos für Drohnenpiloten und Jagdpächter und zur Vereinsgründung. Weiterhin bietet die Deutsche Wildtierrettung unter der E-Mail-Adresse foerdermittel(at)deutsche-wildtierrettung.de Beratung und Hilfe bei der Beantragung der Fördermittel.