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01.04.2025 Beschilderung

Am 1. April beginnt die Brut-, Setz und Aufzuchtzeit, d.h. die freie Landschaft wird zu einer Kinderstube. Einige Tierarten, wie zum Beispiel der Hase oder das Schwarzwild, haben bereits Nachwuchs. Bei anderen Arten sind die weiblichen Tiere hochtragend. In diesem Zustand sind sie in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt. Auch die am Boden brütenden Vogelarten wie Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz und Lerche beginnen jetzt ihr Brutgeschäft. Stöbernde Hunde sind dann eine Gefahr für diese Tiere. Deshalb gilt für Hunde in der freien Landschaft bis zum 15. Juli nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) eine  Anleinpflicht. Zur freien Landschaft gehören nach § 2 des NWaldLG neben den Flächen des Waldes auch die der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 5.000,- EUR geahndet werden kann (42 Abs. 3 Nr. 7, Abs. 4 NWaldLG).

Der Hegering Edewecht hat im Vorfeld diverse Schilder angeschafft, die von Revierinhabern an besonders frequentierten Wegen angebracht wurden, um die Hundebesitzer über die vorgenannten Umstände in Kenntnis zu setzen und um einen Appell an die Vernunft abzusetzen. Schließlich schadet eine Missachtung des Leinenzwangs nicht den Jägern, sondern dem betroffenen Wild.

Ein Dank gilt der AVB Absperr- und Verkehrstechnik Bremen GmbH, die die Schilder angefertigt hat.