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Ausnahmen von der Pflegeverpflichtung für die aus der Erzeugung genommenen Flächen

Für landwirtschaftliche Flächen, die aus der Erzeugung genommen wurden, gelten ab sofort Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Pflegeverpflichtung nach der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung, wenn sie in das Naturschutzprogramm der Niedersächsischen Landesjägerschaft e.V. zur Verbesserung der Nahrungs- und Lebensbedingungen einheimischer Wildtiere einbezogen werden.

Für den Aufwuchs dieser Flächen kann für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren auf das Zerkleinern oder das Abmähen im 1- bzw. 2-Jahresrhythmus verzichtet werden.

Dadurch bleibt der Aufwuchs aus dem Anbau mehrjähriger standortangepasster Saatgutmischungen erhalten und bietet  das gesamte Jahr über vielen Insektenarten, Kleinvögeln, Feldhasen, Rebhühnern und anderen Wildtieren Schutz, Deckung und Nahrung.

Im Frühjahr sind diese Flächen eine vielfach genutzte Brut- und Aufzuchtstätte und  bilden damit einen wichtigen Rückzugsraum in unserer Agrarlandschaft.

Für die Schaffung dieser Flächen darf kein Dauergrünland umgebrochen werden und bestehende Schutzgebietsverordnungen sind zu berücksichtigen.

Mit dieser Ausnahmeregelung wurde für die Mitglieder der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. und interessierte Empfänger von Direktzahlungen ein unbürokratisches Verfahren gefunden. Auf einem dafür extra bereit gestellten einseitigen Vordruck wird den betroffenen  Landwirten oder dem Revierinhaber von der zuständigen Kreisjägerschaft bescheinigt, dass diese Flächen an dem o.a. Programm der Landesjägerschaft teilnehmen und dadurch von der Pflegeverpflichtung nach der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung befreit sind.

Diese Bescheinigung ist der für den Bewirtschafter der Flächen zuständigen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vorzulegen. Die Ausnahmeregelung kann nach Eingang der Bescheinigung bei der Landwirtschaftskammer in Anspruch genommen werden und hat einschließlich des Ansaatjahres eine Gültigkeit von bis zu fünf Jahren.

Das Landwirtschaftsministerium und die Landesjägerschaft erwarten eine rege Beteiligung seitens der Revierinhaber und der Landwirte.

 

Die Bescheinigung zur Vorlage bei der Landwirtschaftskammer erhalten Sie hier.