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Wildbrethygiene und Schulungen zur kundigen Person

Termine im Nordkreis

Jäger übernehmen mit der Selbstvermarktung von erlegtem Wild eine große Verantwortung gegenüber den Abnehmern. Um die Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren beim Verzehr von Wildfleisch zu schützen, haben das Parlament und Rat der EU mit dem so genannten EU-Hygienepaket eine Reihe von Rechtsvorschriften für die Gewinnung, die weitere Behandlung und die Vermarktung von Wildbret erlassen. Diese traten im August 2007 in Kraft. 

Revierinhaber und Jäger sind demnach grundsätzlich für die gesundheitliche Unbedenklichkeit des von ihnen in den Verkehr gebrachten Wildbrets verantwortlich. Niemand darf  Wild in den Verkehr bringen, dass gesundheitsschädlich oder für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet ist. Verstöße gegen diese EU-Verordnung gelten in Deutschland als Straftat, die mit Geldstrafe oder in schweren Fällen mit Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten bis 5 Jahren geahndet werden kann.

Um den größtmöglichen Verbraucherschutz zu gewährleisten, ist der Erleger verpflichtet das Wild vor und nach dem Erlegen auf gesundheitlich bedenkliche Merkmale (abnormes Verhalten, Verletzungen und andere Krankheitsanzeichen) zu untersuchen und bei der anschließenden Wildbretgewinnung die erforderlichen Hygiene zu wahren. Die Abgabe von Wildbret an den Verbraucher also nur möglich, wenn der Jäger eine entsprechende Sachkunde nachweisen kann. Dies trifft auf alle Personen zu, die nach dem 01.02.1987 die Jägerprüfung abgelegt. Sie gelten als kundige Person im Sinne des EU-Rechtes und sind auf dem Gebiet der Wildpathologie sowie der Produktion und Behandlung von Wildbret ausreichend geschult, um das Wild vor Ort einer ersten Untersuchung unterziehen zu können.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass alle Jagdscheininhaber, die am 01.02.1987 oder früher die Jägerprüfung bestanden haben, einen Nachweis über die erforderliche Sachkunde im Bereich Wildbrethygiene erbringen müssen.

Die Jägerschaft Gifhorn-Nord bietet hierzu auch in Zukunft wieder Fortbildungen an. Die genauen Terminen werden in Kürze genannt

Der Kurs dauert jeweils ca. 2 ½ Stunden, Unterrichtsmaterial wird bereitgestellt. Kosten für Mitglieder der Jägerschaft Gifhorn-Nord 10 €, Nichtmitglieder 30 € . Anmeldungen bitte beim zuständigen Hegeringleiter.

Liegen bei dem erlegten Tier bedenkliche Merkmale vor und soll  das Wildbret dennoch in den Verkehr gebracht werden, ist zwingend eine amtliche Fleischuntersuchung zu veranlassen. „ In den Verkehr bringen“ fängt bereits bei Eigenverbrauch an. Ein Unterlassen stellt nach dem Fleischhygienerecht einen Straftatbestand dar und kann deshalb weitreichende Folgen für den Jagdscheininhaber haben (Jagdscheinentzug, Verlust der Jagdpacht, etc.). Wenn Zweifel an der Genusstauglichkeit des erlegten Stückes bestehen, ist der amtliche Tierarzt als Fachmann in der Lebensmittelhygiene zu Rate zu ziehen. Im Bereich der Jägerschaft Gifhorn Nord sind folgende Tierärzte vom Veterinäramt Gifhorn für die Fleischbeschau ausgewiesen: 

Bitte beachten Sie, dass eine reibungslose Trichinen-Untersuchung nur möglich ist, wenn die Proben vormittags abgegeben  und alle erforderlichen Unterlagen (Schulungsnachweis, Wildursprungsschein mit Nummer der Wildmarke, etc.) mitgebracht werden !

Fleischbeschaulich tätige Tierärzte und ihre Beschaubezirke:

Dr. Hermann Harms, Finkenweg 5, 29368 Hankensbüttel, Tel.: 05832-99044

  • Allersehl, Weddersehl, Hankensbüttel, Steimke, Wettendorf, Bottendorf,  Schweimke, Bokel, Behren, Blickwedel, Hagen bei Sprakensehl, Sprakensehl, Masel, Repke, Dedelstorf, Lingwedel, Langwedel, Oerrel, Emmen, Alt-Isenhagen, Wentorf,  Wierstorf.

Dr. Cord Meyer, Franz-Schubert-Weg 11, 29378 Wittingen, Tel.: 05831-1208 

  • Wittingen, Rade, Erpensen, Lüben, Gannerwinkel, Stöcken, Wollerstorf, Glüsingen, Darrigsdorf, Boitzenhagen, Radenbeck, Plastau, Zasenbeck, Ohrdorf, Suderwittingen, Kakerbeck, Wunderbüttel, Eutzen, Hagen bei Knesebeck, Mahnburg, Küstorf, Teschendorf, Schneflingen.

Tierarzt Otto Soujon, Hauptstr.7, 29393 Groß Oesingen, Tel.: 05838-267

  • Ummern, Pollhöfen, Groß Oesingen, Klein Oesingen, Mahrenholz, Auermühle, Lüsche, Räderloh, Steinhorst, Zahrenholz, Texas.

Dr. Helmut Suborg, Apfelstr.6, 29399 Wahrenholz, Tel.: 05835-268

  • Wesendorf, Westerholz, Wahrenholz, Weißenberge, Betzhorn, Schönewörde, Weißes Moor, Transvaal, Vorhop, Knesebeck, Teichgut-Siedlung.