Spendenkonto der Jägerschaft Gifhorn- Süd e.V. für verletzte Hunde
Emfpänger: Heinz Ciupa
SSK Gifhorn-Wolfsburg
Konto: 0 25 61 10 54
BLZ: 269 513 11
Um Beihilfe aus dem Hundekonto zu erhalten gelten folgende Regeln:
- Es muß sich um einen geprüften Jagdhund handeln
- Die Jageignung ist nachzuweisen (Prüfungszeugnis)
- Die Meldung muß innerhalb von 24 Stunden beim Kreishundeobmann erfolgen, sonst beim Stellvertreter
- Der Vorfall muß unmittelbar mit dem Jagdbetrieb zusammenhängen
- Es wird bei Verletzungen nur die Erstversorgung mit einer Nachsorge erstattet ( max. 500,-- €)
- Bei Tod des Hundes wird nur der Welpenpreis erstattet (max. 500,-- €)
- Auf Verlangen muß der Hund beim Kreishundeobmann oder Stellvertreter vorgezeigt werden
- Beim behandelden Tierarzt bitte das Revier, Datum und die Uhrzeit angeben
- Bei Bißverletztungen von anderen Hunden oder Schussverletzungen , wobei andere Personen beteiligt sind , erfolgt keine Beihilfe ,da es sich um Haftpflichtschäden handelt
- Meutehunde, für deren Arbeit Geld gezahlt wird, sind nicht beihilfefähig
- Schadensfall muß innerhalb der Jägerschaft Gihorn-Süd liegen