Hannover: Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium und die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. haben gemeinsam eine Empfehlung zur effektiven Bejagung des Schwarzwildes in Niedersachsen erarbeitet. Die niedersächsischen Jägerinnen und Jäger sind aufgefordert, durch eine intensive Bejagung den vorhandenen Schwarzwildbestand zu reduzieren.
Gerade Schwarzwild mit einer Reproduktionsrate von über 330 % des Ausgangsbestandes zeigt eine enorme Populationsdynamik und erschließt Richtung Nordwesten Niedersachsens immer neue Lebensräume. Ziel ist die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten Schwarzwildbestandes als nachhaltig nutzbarer Teil der biologischen Vielfalt. Dabei ist die Verhinderung des Ausbruches der Schweinepest in Wildschweinbeständen eine wichtige Aufgabe der niedersächsischen Jägerinnen und Jäger.
Die Frischlinge als Hauptträger und überträger des Schweinepestvirus beteiligen sich bereits mit über 50 % an der Reproduktion des Schwarzwildbestandes. Deshalb sollen die Jägerinnen und Jäger bereits hier 80 % eines Jahrganges erlegen.
Auch die im zweiten Lebensjahr befindlichen Stücke, sogenannte Überläufer, sollen mit Ausnahme führender Stücke intensiv bejagt werden, beteiligen sie sich doch zu einem Drittel an der Gesamtreproduktion.
Die Familien des Schwarzwildes, die sogenannten Rotten, stellen einen hochentwickelten äußerst sensiblen Sozialverband dar, der von der Leitbache - meist dem ältesten Stück - angeführt wird. Die mehrjährigen Stücke beteiligen sich nur zu 15 % an der Vermehrung, haben aber eine hohe soziale Aufgabe und sollen deshalb nur 5 % der Gesamtstrecke einschließlich der männlichen Stücke in dieser Altersklasse darstellen.
Die Jäger sind angehalten, im Herbst und Winter mehrere großräumige revierübergreifende Bewegungsjagden durchzuführen, bei denen sich alle Reviere mit Schwarzwildvorkommen beteiligen, um intensive Eingriffe in der Jugendklasse durchzuführen.
Aber auch die Grundeigentümer sind aufgerufen, die Jägerinnen und Jäger beim Bestreben der Verringerung der Schwarzwildbestände aktiv zu unterstützen durch zeitnahe Verständigung der Jagdausübungsberechtigten beim Feststellen von Schwarzwild, Verzicht von Mais- und Rapsschlägen unmittelbar an den Wald angrenzend oder durch Freilassen bzw. Schaffen von Schussschneisen die jagdliche Infrastruktur zu verbessern.
Alle Beteiligten sind sicher, bei Beachtung der neuen Empfehlungen gemeinsam mit den Grundeigentümern den Schwarzwildbestand in Niedersachsen reduzieren zu können.