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Jagdrecht

Verwaltungsgericht Lüneburg lehnt Antrag eines Grunstückeigentümers gegenüber dem LK Harburg auf Ruhen der Jagd ab

Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat den Antrag eines Grundstückseigentümers gegenüber dem Landkreis Harburg auf ein vorläufiges Ruhen der Jagd auf den Grundstücken des Eigentümers abgelehnt. Zur Begründung hieß es unter anderem, dass die ethischen Motive des Grundstückseigentümers bisher nicht in der erforderlichen Weise glaubhaft und nachvollziehbar gemacht worden seien.

Die gesammte Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Lüneburg lesen Sie hier.