Auch gestandene Jägerinnen und Jäger lernen nie aus. Am Mittwochabend fand im Weserkrug in Boffzen für die Mitglieder des gleichnamigen Hegeringes die Schulung Fortbildung von Jägerinnen und Jägern bei der Gewinnung von Lebensmitteln im Rahmen der Jagdausübung statt.
Basierend auf einer EU Richtlinie aus Brüssel, dem so genannten EU Hygienepaket, hat das zuständige Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die seit dem 1. Januar 2006 in Deutschland geltenden Vorschriften ergänzt. Die Jägerschaft wurde aufgefordert sich entsprechend schulen zu lassen.
Frau Dr. Mechthild Winicker Bosch, Tierärztin aus Bremke, war am Mittwochabend Hauptreferentin der Fortbildungsveranstaltung. Selbst Jägerin, der Waidmannssprache mächtig und mit den Problemen der grünen Zunft bestens vertraut, fand sie schnell den richtigen Ton um das Interesse und die Aufmerksamkeit der Zuhörer für ihre gekonnt vorgetragene, fast dreistündige Power Point Präsentation zu wecken.
Wildbrethygiene beginnt mit der Treffsicherheit des Jägers. Mit dieser Binsenweisheit brachte die Referentin gleich zu Beginn des Vortrages das Thema auf den Punkt. Die Boffzener Jäger waren auch in der Vergangenheit stets Garanten dafür, dass schmackhaftes Wild aus den umliegenden Wäldern nicht nur in der eigenen, heimischen Küche zubereitet werden konnte. Als besonderer Gaumenschmaus in höchster Hygienequalität sind Wildgerichte in fast allen guten Gaststätten und Restaurants der Region zu annehmbaren Preisen auf der Speisekarte zu finden.
Bei allen Vorbehalten gegenüber der Brüsseler Regelungswut zeigten sich die Jäger kooperativ und aufgeschlossen für mögliche Verbesserungen.
Neue Rechtsgrundlagen wurden ebenso vorgestellt, wie die Ziele und Vorgaben des Lebensmittelhygienerechts und Wege der Wildbretvermarktung. Ein besonderer Schwerpunkt der Schulung waren die so genannte Versorgung und das Aufbrechen des erlegten Wildes. Als Lebensmittelunternehmer haben Jäger auch in Zukunft eine besondere Verantwortung. Sie müssen den Zustand erlegten Wildes in Bezug auf mögliche Krankheiten beurteilen können und Trichinenproben entnehmen. Für die Unbedenklichkeit der von Ihnen in den Verkehr gebrachten Lebensmittel tragen sie die volle Verantwortung. Bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Strafen. Dabei ist es unerheblich ob sie das Wild verkaufen oder verschenken.
Auch in Bezug auf die Trichinenschau gibt es Neuerungen, die bedingt durch eine andere Untersuchungsmethode bei der Probeentnahme beachtet werden müssen.
Ludwig Hundertmark dankte am Ende der Schulung Frau Dr. Winicker Bosch für ihr besonderes Engagement und den Jägern für ihre Aufmerksamkeit und Mitarbeit.