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Artenvielfalt auf dem Acker

DJV-Literaturstudie: Blühstreifen wirken sich positiv uf viele Tierarten aus

Artenvielfalt auf dem Acker

DJV-Literaturstudie: Blühstreifen wirken sich positiv auf viele Tierarten aus<//b>

Wer braucht schon Feldraine mit (Un-)kräutern, Blühstreifen im Maisfeld oder Brachen in der Agrarlandschaft? Eine aktuelle Literaturstudie im Auftrag des Deutschen Jagdschutz-Verbandes (DJV) zeigt: Diese sogenannten Ackerbegleitbiotope stellen gerade für Tiere bedeutende Refugien dar und bilden ein konstantes Nahrungsreservoir. Die Artenvielfalt in der Feldflur lässt sich mit Blühstreifen und andere "Begleitbiotope" sogar erheblich steigern, so das Fazit der Wissenschaftler des Kölner Büros für Faunistik. Ausgewertet wurden über 250 Studien aus den letzten 20 Jahren. Gerade jetzt, in der Haupterntezeit, sind Ackerbegleitbiotope laut DJV besonders wichtig, da viele Tiere die abgeernteten Felder verlassen und neue Rückzugsgebiete suchen.

Zudem haben solche Biotope für zahlreiche Tierarten eine bedeutende Funktion als Korridore und Trittsteine, resümieren die Wissenschaftler. Erst durch diese können Tiere die teils erheblichen Strecken zwischen geeigneten Lebensräumen überwinden und sich erfolgreich vermehren. Die Studie widerlegt die These, dass von Brachen oder Ackerrandstreifen vor allem landwirtschaftliche Schädlinge profitieren und sich in der angrenzenden Feldflur ausbreiten. Gewinner scheinen vielmehr die Nützlinge zu sein.

Für den Erhalt und die Förderung der Ackerbegleitbiotope eignen sich laut Studie vor allem Maßnahmen, die in den landwirtschaftlichen Betriebsablauf integriert werden können und nicht zu einem dauerhaften Flächenverlust führen. Damit steigt nämlich die Akzeptanz bei Landwirten, in Naturschutzmaßnahmen zu investieren.

Bereits in die Praxis umgesetzt wurde dieser Ansatz von der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft: Werden Blühstreifen mit heimischen Kräuterarten in intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen angelegt, erhält der Landwirt über ein Ökopunkte-Konto Ausgleichszahlungen. Der DJV fordert, diese im nordrhein-westfälischen Landschaftsgesetz verankerte Möglichkeit der Ausgleichsmaßnahmen über das anstehende Umweltgesetzbuch bundesweit zu ermöglichen.

Die DJV-Studie kommt weiterhin zu dem Schluss, dass eine Förderung der Artenvielfalt durch den Vertragsnaturschutz und Agrarumweltmaßnahmen erfolgversprechend ist, solange die Ausgleichszahlungen als ausreichend angesehen werden. Die Flächenstilllegung wird nach Wegfall der obligatorischen Verpflichtung als am wenigsten aussichtsreich charakterisiert.

Bitte beachten:
Die DJV-Literaturstudie gibt es im Internet zum Herunterladen unter www.jagnetz.de, Rubrik Naturschutz.

Außerdem können Einzelexemplare des Berichts kostenfrei im Internet unter www.djv-service.de/ oder bei der DJV-Service und Marketing GmbH, Koblenzer Straße 149a 53177 Bonn, Fax: 02 28 / 38 72 90-25, E-Mail: info@djv-service.de bestellt werden.