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Fallen-Förderprojekt

Hilfe für die Bodenbrüter

Landesjägerschaft startet neues Förderprojekt

Die Lebensbedingungen für viele Charakterarten der niedersächsischen Agrarlandschaft haben sich vor allem in den letzten Jahrzehnten deutlich verschlechtert. Als Folge zeigen einige dieser Arten einen negativen Populationstrend. Eine Vielzahl von Forschungsprojekten unterschiedlichster Institutionen in den letzten Jahren hat gezeigt, dass aktiv gegen diesen Trend angearbeitet werden muss, um diese Arten in ihren Besätzen zu stützen und zu erhalten. Lebensraumverbessernde Maßnahmen sind wichtig, reichen allein aber bei weitem nicht aus.

Die Landesjägerschaft Niedersachsen unterstützt vor diesem Hintergrund und aufgrund der im Projekt Lebensraumverbund Feldlfur Niedersachsen (LVFN) gesammelten positiven Erfahrungen eine Intensivierung des Prädationsmanagements im Offenland und legt ein neues Fallen-Förderprogramm auf. Bei den geförderten Fallensystemen handelt es sich um Lebendfangsysteme die schon lange auf dem Markt sind und sich in jeglicher Hinsicht bewährt haben. Als Leitart für dieses Projekt dient das Rebhuhn, dass aufgrund seiner Lebensraumansprüche stellvertretend für viele Arten der Agrarlandschaft steht.

Gefördert werden sollen zukünftig Zusammenschlüsse auf Revierebene von mindestens drei Revieren, die bereits im Prädatorenmanagement aktiv waren und sich in den letzten zwei Jahren mit ihrem Revier an der Wildtiererfassung Niedersachsen (WTE) beteiligt haben. Da die Förderung von Offenlandarten im Mittelpunkt steht, soll es sich bei den teilnehmenden Revieren überwiegend um Reviere handeln, die bereits beim Prädatorenmanagement und der Lebensraumverbesserung aktiv waren und aus Offenlandstrukturen bestehen. Befinden sich in einem solchen Verbund Reviere, die einen höheren Waldanteil haben und somit auch Rückzugsort für viele Prädatoren sind, schließt dies eine Förderung natürlich nicht aus.

Bei den Fallensystemen ist das Funktionsprinzip ausschlaggebend – sie müssen natürlich dem aktuellen Stand der Technik und den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechen und so einen unversehrten Lebendfang gewährleisten. Drahtgitterfallen sind in diesem Projekt von einer Förderung ausgeschlossen. Gefördert wird maximal eine Falle auf 100 ha Revierfläche, unabhängig von der bereits in dem Revier vorhandenen Anzahl von Fallen.

Gefördert werden sollen Betonwipprohrfallensysteme für den stationären Einsatz und Holzkastenfallen oder baugliche Fallen mit ähnlichem Funktionsprinzip, für den mobilen Einsatz an wechselnden Standorten. Die Betonwipprohrfallen werden mit bis zu 50% des Anschaffungspreises, maximal aber mit 350€ pro Falle gefördert. Die Holzkastenfallen werden ebenfalls mit bis zu 50% des Anschaffungspreises, maximal aber mit 150€ gefördert.

Die Antragsunterlagen zur Förderung sind vor kurzem an die Jägerschaften und Hegeringe verschickt worden, mit der Bitte diese an die Mitglieder weiterzuleiten. Sie bestehen aus einem Informationsschreiben zu den Förderbedingungen und einem Fragebogen zu dem jeweiligen Revierzusammenschluss. Die Reviere sollen im Idealfall Kontakt untereinander aufnehmen, den Fragebogen gemeinsam ausfüllen und anschließend bei ihrer Jägerschaft einreichen. Diese prüft dann die Vollständigkeit und sendet die Unterlagen an die Geschäftsstelle der Landesjägerschaft zur weiteren Bearbeitung. Hier werden die Unterlagen gesichtet und anschließend wird der Jägerschaft und den Revieren das Prüfungsergebnis mitgeteilt. Bei positivem Bescheid können die Fallen beschafft werden und noch in diesem Jahr zum Einsatz kommen sollen.

Die Anträge müssen bis zum 15. September 2024 in der Geschäftsstelle der LJN eingegangen sein.

Ein grundsätzlichen Anspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Ergänzend zu den Antragsunterlagen für die Fallenbeschaffung werden den Jägerschaften auch Unterlagen für die Beantragung einer Förderung von Fallenmeldern beigelegt.

Bei Rückfragen zu den Fördermodalitäten wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der LJN unter 0511/530430 oder per Mail an info(at)ljn.de.