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Wichtiger Hinweis: Bitte informieren Sie sich im Einzelfall bei der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. oder bei VGH Versicherungen in Hannover!
Der bestehende Rahmenvertrag wurde in einem wesentlichen Punkt angepasst:
Jagdhunde während der Ausbildung genießen keinen Versicherungsschutz mehr. Dies ist wichtig zu wissen. Falls eine Absicherung über eine Versicherung gewünscht ist, sind diese Hunde über andere, individuelle Versicherungsprodukte zu versichern (s.u.).
Unfälle von brauchbaren Jagdhunden aller Mitglieder der Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) auf Drück- und Treibjagden sind durch den Rahmenvertrag zwischen LJN u. VGH versichert.
Welche Hunde sind versichert?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf nach landesrechtlichen Bestimmungen jagdlich brauchbare Jagdhunde bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Der Versicherungsschutz umfasst ausschließlich Unfallereignisse in Niedersachsen sowie in angrenzenden Bundesländern. Leistungen aus der Versicherung gibt es bei Tod, Not- tötung und Verletzung des Hundes infolge eines Unfalles während einer Gesellschaftsjagd, z. B. wenn der Hund angefahren oder von einer Sau geschlagen wird. Die Leistungen sind gedeckelt: Die vereinbarte Versicherungssumme beträgt 4.000 EUR (Tod 2.000 EUR) für jeden geprüften Hund und Schadensfall. Für jeden Schadensfall gilt eine Selbstbeteiligung von 150 EUR.
Kein Versicherungsschutz besteht für kommerziell eingesetzte Hundemeuten.
Die Förderung des Vorhabens erfolgt aus Jagdabgabemitteln des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML).
Hinweis zur Schadenabwicklung
Sollte im Rahmen einer Gesellschaftsjagd ein Jagdhund verletzt oder getötet werden, ist dieser Schaden den VGH Versicherungen per Schadenanzeige zu melden (per E‐Mail). Das entsprechende Schadenformular finden Sie unter Formulare zum downloaden auf der Homepage der LJN. Diese Schadenanzeige ist dann ausgefüllt an die dort angegebene E-Mail-Adresse zu senden.
Weitere Versicherungsvarianten
Die VGH Versicherungen bieten neben diesem Rahmenvertrag den niedersächsischen Jägern noch zwei weitere Versicherungsvarianten für den treuen Begleiter an. Als Ergänzung zur seiner Jagd‐Haftpflichtversicherung und Absicherung des eigenen Hundes bzw. als Revierinhaber zur Absicherung von eingesetzten Gästehunden. Die Leistungsarten entsprechen dem Rahmenabkommen, wobei der Versicherungsschutz des Einzelvertrages nicht auf „Brauchbarkeit“ und „Gesellschaftsjagd“ abstellt, d.h. die Leistungen erfolgen bei Tod, Nottötung und Verletzung des Jagdhundes (Phänotyp einer vom Jagdgebrauchshundverband (JGHV) anerkannten Jagdhunderasse) infolge eines Unfalles während des Jagdbetriebes.
Schadenanzeige
Hier finden Sie die Schadenanzeige auf der LJN-Internetseite.
Auf der Internetseite Jagdhundewesen in Niedersachsen ist der Rahmenvertrag näher erläutert.
*: Text in ursprünglicher Fassung mit Genehmigung der Landesjägerschaft Niedersachsen in Heft 8 der Hildesheimer Jägerpost abgedruckt, hier geändert aufgrund Anpassung des Rahmenvertrags und Auskunft der VGH Versicherungen vom 21.08.2021, Hannover.
VGH Versicherungen
Schiffgraben 4
30159 Hannover
Tel.: (0 511) 362 - 0