27.10.2023
Die Novellierung des Niedersächsischen Jagdgesetzes im Jahr 2022 hat zu Änderungen in Bezug auf die Wildfolge geführt (§ 27 NJagdG, Wildfolge, Tierschutz).
Um die praktischen Umsetzungen der neuen gesetzlichen Regelung, der vorher geltenden gesetzlichen Lage möglichst nah anzupassen, empfiehlt der Kreisjägermeister, Wildfolgevereinbarungen mit den jeweiligen Reviernachbarn schriftlich zu vereinbaren. Alle Jagdausübungsberechtigten müssen die Vereinbarungen unterzeichnen, und bei einem Pächterwechsel ist eine erneute Wildfolgevereinbarung erforderlich.
Ein Muster für eine Wildfolgevereinbarung steht zum Download zur Verfügung.
Die Aufhebung der Gebühr für die Trichinenuntzersuchung bei Frischlingen und Überläufern wurde bis zum 31.03.024 verlängert
(aufgebrochen bis 30kg)
Hinweis: Bei Ausdruck muss in Farbe gedruckt werden, da der Probenbegleitschein maschinell gelesen wird!
Eine aktualisierte Fassung der Wildfolgevereinbarung wird zur Zeit erarbeitet und nach Fertigstellung hier veröffentlicht
Information zur Aujeszkyschen Krankheit (Informationen für Jäger und Pressemitteilung)