Werlte. In letzter Zeit häuft sich die illegale Mahd von Wegeseitenräumen an öffentlichen Wegen durch Anlieger in Werlte aber auch im gesamten Emsland. Diese Wegeseitenräume befinden sich mit wenigen Ausnahmen im Eigentum unserer hiesigen Gemeinden und sind nicht durch die Anlieger zu mähen oder in irgendeiner anderen Form von ihnen zu bewirtschaften – wenn es nicht mit dem Eigentümer abgesprochen ist, so der Hegeringleiter von Werlte Thomas Schomaker.
Warum müssen die letzten Seitenräume an Getreidefeldern vor der Ernte gemäht werden, fragt sich Schomaker. Und das gerade in der Zeit, wo die Bodenbrüter wie Fasan, Rebhuhn und Co. ihre zweite oder dritte Brut versuchen durchzubringen. Diese existenziellen letzten Rückzugsbereiche für unsere hiesigen Wildtiere zur Brut, Aufzucht, zum Schutz sowie zur Nahrungssuche sind überaus wichtig und sensibel zu behandeln. Denn wohin sollen die Wildtiere flüchten und Schutz suchen, wenn auch der Wegeseitenraum noch kahl geschoren ist.
Mögliche Gründe für die Mahd zur Erleichterung der Ernte und das ein gemähter Getreiderand doch optisch besser aussähe, zählen für Schomaker nicht, da es nach seiner Ansicht keinen vernünftigen Grund dafür gibt. Das an Kreuzungsbereichen von Straßen die vorgeschriebenen Sichtdreiecke freigehalten werden müssen ist verständlich, aber nicht an mehrere hundert Meter langen Wegerändern.
Nicht nur während der gesetzlichen Setz- und Brutzeit von 01. April bis zum 15. Juli jeden Jahres ist der einzelne Landwirt und auch beauftragte Lohnunternehmer nach Tierschutzgesetz zur Rettung des Wildes bei der Ernte verpflichtet, betont Schomaker und fordert die Bevölkerung auf, genau hinzuschauen, ob diese Verpflichtung auch von den Landwirten eingehalten werde. Sollte dies nicht so sein, müsse die entsprechende Courage zur Anzeige vorhanden sein.
Diesen Appell verstehen die Jäger eigentlich eher als einen Hinweis auf geltendes Recht, so der Hegeringleiter Schomaker aus Werlte