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Neue Jägerprüfungsverordnung in Kraft

Hannover. Landwirtschaftsminister Ehlen hat eine neue Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung in Kraft gesetzt, nachdem bereits im Dezember 2004 das Niedersächsische Jagdgesetz novelliert wurde und die dazu erforderlichen Ausführungsbestimmungen im

Wesentliches Ziel ist es, einerseits die hohen Ansprüche an die Ausbildung und Prüfung der Jäger zu sichern und andererseits das Prüfungsverfahren zu vereinfachen. Dies konnte u.a. erreicht werden, indem die bisherige eigenständige mündlichen Prüfung und die praktische Prüfung zusammengefasst werden. Die Jägerprüfung besteht nunmehr aus dem jagdlichen Schießen, einer schriftlichen Prüfung, die erstmalig im Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt wird, und einer mündlich-praktischen Prüfung im Revier.

Für die schriftliche Prüfung gibt es einen umfangreichen Fragenkatalog, der im Internet unter www.ml.niedersachsen.de und dort unter den Themen Wald, Holz und Jagd in der Rubrik Gesetze und Verordnungen abzurufen ist.

Die Prüfungsgebiete, die Gegenstand der schriftlichen, wie auch mündlich-praktischen Prüfung sind, bestehen aus fünf Fachbereichen:

- Dem Jagdrecht unterliegende und andere frei lebende Tiere,

- Jagdwaffen und Fanggeräte,

- Naturschutz, Wildhege und Jagdbetrieb,

- Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen und jagdliches Brauchtum,

- Jagdrecht, Waffenrecht, Tierschutz- und Tierseuchenrecht, Recht des Naturschutzes, der      Landschaftspflege und des Artenschutzes sowie Recht des Waldes und der Landschaftsordnung.

Beim Umgang mit der Schusswaffe gilt auch in der neuen Verordnung, wer einen Fehler begeht, der ihn selbst oder andere gefährden könnte oder gegen Schießvorschriften verstößt, kann die Jägerprüfung nicht bestehen.

Die Jagdfläche in Niedersachsen beträgt seit Jahren etwas über 4 Mill. ha, das entspricht ca. 85 % der Landesfläche. Allerdings vollziehen sich zwischen der Siedlungs- und Verkehrsfläche, den landwirtschaftlichen Flächen sowie den Wald- und Wasserflächen Veränderungen. Landwirtschaftliche Brache und Waldflächen nehmen zu, was aber den heimischen Wildtieren zugute kommt.

Es gibt in Niedersachsen fast 60 000 Jagdscheininhaber, die in 9 260 Jagdbezirken des Landes die Jagd ausüben und im Rahmen eines gesetzlichen Auftrages die Verantwortung für die Bewirtschaftung der Wildbestände und die Sicherung der biologischen Vielfalt in unserer dicht besiedelten Kulturlandschaft übernommen haben.

Jährlich legen etwa 1 500 bis 1 700 Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Übungs- und Vorbereitungskursen in Niedersachsen die Jägerprüfung ab, wobei die Zahl der Frauen kontinuierlich ansteigt und, regional unterschiedlich, 10 bis 25 % beträgt. Die Anforderungen sind sehr hoch, so dass die Durchfallquote in den letzten Jahren zwischen 12 und 23 % schwankte.

Bei der Falknerprüfung ist Niedersachsen mit jährlich drei Prüfungen und 50 bis 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, davon etwa 50 % Frauen, bundesweit führend. Es ist ebenfalls eine schriftliche und eine mündlich-praktische Prüfung zu absolvieren. Die Prüfungsgebiete sind die Haltung, Pflege und der Umgang mit Greifvögeln, der Greifvogelschutz und die Ausübung der Beizjagd mit Greifvögeln.