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Merkblatt - Verfahren bei Wildunfällen im Landkreis Emsland ab 01.01.2014

Aufgrund eines Gespräches zwischen den Kreisjägermeistern, der Polizei und dem Landkreis Emsland wurde folgende einheitliche Vorgehensweise beim Verfahren bei Wildunfällen beschlossen:

1.   nach Meldung eines Wildunfalls bei der Polizei erfolgt durch diese eine umgehende telefonische Information an den örtlich zuständigen Jagdausübungsberechtigten oder den von ihm für Wildunfälle beauftragten Ansprechpartner;

2.   der örtlich zuständige Jagdausübungsberechtigte oder der von ihm beauftragte Ansprechpartner hat nach der polizeilichen Meldung eines Wildunfalls unverzüglich folgende Maßnahmen zu ergreifen:

a)     telefonische Kontaktaufnahme mit dem Unfallmelder;

b)     unverzüglich zum Unfallort begeben;

c)     für die ordnungsgemäße evtl. Erlösung und Beseitigung des verunfallten Wildes sorgen;

d)     dem Verkehrsteilnehmer eine Wildunfallbescheinigung ausstellen;

e)     der Polizei telefonisch über den Abschluss der Maßnahmen Mitteilung geben.

Außer dem veranlassenden Polizeibeamten stehen dem Jagdausübungsberechtigten oder dessen beauftragten Ansprechpartner für Ihren Zuständigkeitsbereich folgende polizeiliche Dienststellen zur Verfügung:

·           Einsatz- und Streifendienst Lingen; Tel.: 0591-87215

·           Polizeikommissariat Meppen; Tel.: 05931-949115

·           Polizeikommissariat Papenburg; Tel.: 04961-926115.

Allgemeine Hinweise:

·           Bei unklarer Sachlage ist zur Klärung die Polizei zu informieren bzw. hinzuzuziehen;

·           zur Eigensicherung sollte der Jagdausübungsberechtigte oder beauftragte Ansprechpartner eine Warn- bzw. Signalweste anlegen;

·           der Wildunfall ist in der Abschussliste zu vermerken.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Mit freundlichen Grüßen

 

Burgdorf

Dezernent