Die Schonzeit für Wildschweine im Emsland ist aufgehoben. Das hat der Kreistag am Montag, den 19. Februar 2018 in Meppen einstimmig beschlossen. Der Beschluss soll im Kampf gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest helfen. Weiterhin geschützt bleiben sollen Bachen (Muttertiere), deren Frischlinge noch gelbe Längsstreifen tragen. Mit dem Beschluss folgt der Landkreis einer Empfehlung des niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Demnach wird allen unteren Jagdbehörden – und damit auch dem Landkreis Emsland – nahegelegt, von der Aufhebung der Schonzeit für erwachsene, geschlechtsreife Wildschweine nach dem Landesjagdgesetz Gebrauch zu machen. Wie es in der Sitzungsvorlage der Kreisverwaltung heißt, sind die Schwarzwildbestände auch im Emsland aufgrund für sie günstige Lebensbedingungen wie milde Winter, Zwischenfrüchte und Maisfelder, in den letzten Jahren stetig angestiegen. Vor dem Hintergrund der drohenden Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest ist es dringend geboten, die Schwarzwildbestände zu verringern. Die Schonzeit, die bisher ab dem 01. Februar bis zum 15. Juni galt, wird daher mit Wirkung zum 01.03.2018 (Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Emsland) - also ab sofort - aufgehoben. Bachen, deren Frischlinge noch gelbe Längsstreifen tragen bleiben weiterhin geschützt.
Zur Vollständigkeit noch der Hinweis, dass die Rabenvogelverordnung im Landkreis Emsland noch bis 31.03.2018 erlaubt, auf Rabenvögel die Jagd auszuüben.
Der Kreisjägermeister,
Heiner Hüsing