Sögel. Das Thema Abschusspläne sowie ein Vortrag des Justiziars der Landesjägerschaft standen im Mittelpunkt der Generalversammlung der Damwild-Hegegemeinschaft Hümmling in Sögel.
In seinem Bericht ging Vorsitzender Hans Beckering auf die Abschusspläne für die letzten beiden Jagdjahre ein. Er erinnerte daran, dass im Jahr 2011/12 von den 15 genehmigten Abschüssen männlicher Tiere lediglich zwölf und von den zwölf genehmigten Abschüssen weiblicher Tiere nur vier realisiert worden seien. Somit sei insgesamt gesehen der Abschussplan nur zu 60 Prozent erfüllt worden. Dies habe sich im abgelaufenen Jagdjahr geändert: Von den beantragten und genehmigten 15 männlichen Tieren seien 14 und von den beantragten und genehmigten 27 weiblichen 24 erlegt worden.
Für das Jagdjahr 2013/14, so Beckering, sei der Abschuss von 16 männlichen und 13 weiblichen Tieren beantragt worden. Diesem Antrag stimmte die Versammlung einhellig zu.
Der Vorsitzende teilte mit, dass die Vertreter der Damwild-Hegegemeinschaften des Emslandes und der Grafschaft Bentheim auf mehreren Treffen mit den Kreisjägermeistern übereingekommen seien, die Vernetzung zu verstärken. Die Gründung des Biotopfonds, an dem sich 38 Hegeringe beteiligten, zahle sich in zunehmendem Maße aus. Erfreulich, so Beckering sei, dass die Landwirte „voll mitziehen“.
Jürgen Löwer, der die Bewertung der präsentierten Trophäen vornahm, lenkte den Blick besonders auf die prachtvollen Geweihe von zwei Hirschen, die von Georg Bilken und Georg Herding im Revier Werpeloh erlegt worden seien.
Bei den ergänzenden Wahlen zum Vorstand wurden der stellvertretende Vorsitzende Jürgen Löwer und Schatzmeister Burkhard Sandmann jeweils einstimmig in ihren Ämtern bestätigt. .
In seinem Vortrag nahm der Justiziar der Landesjägerschaft Niedersachsen, Rechtsanwalt Clemens H. Hons, zur Änderung des Bundesjagdgesetzes mit Blick auf Auswirkungen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte Stellung. Er hob die vorgeschriebene Pflichtmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft als Zugehörigkeit zu einer „Solidargemeinschaft kraft Gesetzes“ hervor und unterstrich, dass die Mitgliedschaft auch mit Rechten verbunden sei. Ein Ausscheiden könne nur durch ernsthafte ethische Gründe gerechtfertigt werden. Endgültige Entscheidungen zur Gesetzesvorlage, so Rechtsanwalt Hons, seien nicht vor November dieses Jahres zu erwarten. (Quelle: Willy Rave, Ems-Zeitung vom 23.03.2013)