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Hinweise zur effektiven Bejagung des Schwarzwildes in Niedersachsen

Wichtige Aufgabe!

In einer gemeinsamen Empfehlung der Landesjägerschaft Niedersachsen und des Nieder-sächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesent-wicklung werden die Jägerinnen und Jäger Niedersachsens aufgefordert, durch eine intensive Bejagung ihrer Verpflichtung zur Herstellung angemessener Wildbestände nachzukommen. Gerade Schwarzwild mit einer Reproduktionsrate von deutlich über 300 % zeigt eine enorme Populationsdynamik und erschließt neue Lebensräume. Ziel ist die Erhaltung eines den land-schaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten Schwarzwildbestandes als nachhaltig nutzbarer Teil der biologischen Vielfalt. Daher ist die Verhinderung des Ausbruches der Schweinepest in Wildschweinbeständen eine wichtige Aufgabe der Jäger.

1. Für eine Reduzierung der Schwarzwildbestände nach seuchenmedizinischen und wildbiologischen Gesichtspunkten ist eine intensive Bejagung der Hauptzuwachs-träger erforderlich:

• Mindestens 80 % der Frischlinge eines Jahrganges sind zu erlegen. Sie sind Haupt- und Überträger des Schweinepestvirus und beteiligen sich zu über 50 % an der Re-produktion der Schwarzwildbestände.

• Auch Überläufer sind ohne Gewichtsbeschränkung intensiv zu bejagen – eine Aus-nahme bilden Überläuferbachen mit noch führungsbedürftigen Frischlingen.

• Der Anteil der Bachen und Keiler soll bis 5 % der Strecke betragen. Bachen sind an der Reproduktion nur mit 15 % beteiligt. Dieser Wert wurde in den letzten Jahrzehnten deutlich überschätzt. Dies erfordert eine sorgfältige Bejagung von Bachen, die keine abhängigen Frischlinge mehr führen. Dies gilt insbesondere in der Zeit von Ende Okto-ber bis Ende Dezember unter strikter Schonung der Leitbache zur Wahrung des Sozi-alverbandes. Hierfür eignet sich der Einzelansitz, weil dabei die Familienverbände si-cher angesprochen werden können.

2. Da sich der Lebensraum des Schwarzwildes überwiegend über mehrere Reviere er-streckt, erfordert dies eine Absprache und die Koordination der Bejagung über die Re-viergrenzen hinaus. Im Herbst und Winter sollten mehrere großräumige revierübergrei-fende Bewegungsjagden unter Verwendung von fährtenlaut- und kurzjagenden Hun-den durchgeführt werden. Alle Reviere mit Schwarzwildvorkommen sollten sich hieran beteiligen.

3. Landwirte wie auch Waldbesitzer sind aufgefordert, die Jagdausübungsberechtigten bei der Bejagung durch Verbesserung der jagdlichen Infrastruktur zu unterstützen. Ins-besondere Landwirte können durch Verzicht von Mais- und Rapsschlägen unmittelbar am Wald, durch Freilassen oder Schaffen von ausreichend breiten Schussschneisen sowie durch zeitnahe Verständigung der Jagdausübungsberechtigten beim Feststellen von Schwarzwild selbst wichtige Beiträge zu einer verstärkten Bejagung leisten.

 

LJN