Mit dem Slogan „Das Emsland blüht auf“ haben die Jäger und Landwirte dafür geworben, Blühstreifen anzulegen. Am oder im Mais können solche Schneisen angelegt werden, ohne das Fördermittel gekürzt oder die Schneise beim Flächennachweis herausgerechnet werden muss. Alle Landwirte sind aufgefordert den Mais im Antrag auf Agrarförderung als Mais mit Schneise (177) zu kodieren.
Wegen „Frostschutz“ soll die Aussaat nicht vor Mai erfolgen. Wenn der Mais vorher gelegt wird, kann mit der Drillmaschine (meistens 3 m Arbeitsbreite) an den Gewässer-, Weg- und Waldrändern sowie in den Maisschneisen nachgearbeitet werden. Der Maschineneinsatz lohnt sich besonders bei mehreren Flächen im Revier. Die Jäger vor Ort helfen gern nach Möglichkeit bei der Auswahl der Flächen und der Einsaat.
Der neue Flyer "Wildacker-/Blühpflanzenmischungen 2018“ informiert über geeignetes Saatgut. Er wird über die Agravis Geschäftsstellen, über die Landesjägerschaft, über die Jägerschaften, die Hegeringe und Imker, sowie über die Bezirksstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in ganz Niedersachsen verteilt. Die Mischungen sind von Jägern und Landwirten geprüft und zusammengestellt worden. Es werden außerdem deren spezielle Eignungen im Rahmen des Greenings auf Ökologischen Vorrangflächen oder als Agrarumweltmaßnahmen (BS 11 und BS 12) aufgezeigt.
Der Flyer ist im Internet als Download verfügbar.