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Abwehr von Wildunfällen im Landkreis Emsland

An alle Pächter gemeinschaftlicher Jagdbezirke und Jagdausübungsberechtigte in Eigenjagdbezirken

Sehr geehrte Jägerinnen und Jäger,

die Zahl der Wildunfälle ist im Landkreis Emsland leider immer noch erschreckend hoch. Während es im Jahr 2005 noch zu 1.250 Wildunfällen gekommen war, musste im Jahr 2007 mit über 1.530 Wildunfällen ein neuer Höchststand trotz vieler Gegenmaßnahmen (Wild-warnreflektoren, Wildzäune, Gefahrzeichen) verzeichnet werden.

Daher bittet der Landkreis Emsland um Beachtung folgender Hinweise:

1. Wissenschaftliche Untersuchungen sowie langjährige Erfahrungen von Polizei, Straßen-verkehrsbehörden, Jagdbehörden und Jägerschaft belegen, dass Alufolien, Spiegel, reflek-tierende Folie, CD´s oder ähnliches im Nahbereich von Straßen aufgrund ihrer Konstruktion und Wirkungsweise keine Erfolge bei der Wildunfallverhütung bringen, da sie Tiere nicht davon abhalten auf die Straße zu laufen und zudem rasch eine Gewöhnung eintritt. Insbe-sondere Alufolien und CD´s verunzieren die Landschaft. Sie verwittern schnell, lösen sich aus ihrer Befestigung und müssen entsorgt werden. Nicht selten werden bei der Anbringung Straßenbäume beschädigt. Die jeweiligen Straßenmeistereien entfernen diese Gegenstän-de konsequent, was jedoch einen sehr hohen Arbeitsaufwand zur Folge hat. Die genannten Gegenstände können Autofahrer ablenken, eventuell blenden und in trügeri-sche Sicherheit versetzen. Eine Mitverursachung bei Unfällen kann Haftungsfragen aufwer-fen.

2. Der Landkreis Emsland hat den Jägerschaften Duftzäune zur Verfügung gestellt, die kos-tenlos gegen Erstattung der Materialkosten bei den Hegeringsleitern ausgeliehen werden können. Der Duftzaun stellt eine wirkungsvolle Abwehrstrategie gegen Wildunfälle dar. Er soll hauptsächlich in Jahreszeiten mit gehäuften Wildunfällen angebracht werden. So tritt kein Gewöhnungseffekt auf.

3. Während der herbstlichen Treibjagden sollten an viel- und schnellbefahrenen Straßen entsprechende Gefahrzeichen (Zeichen 101 der Straßenverkehrs-Ordnung als sog. Warn-dreiecke mit Zusatzzeichen "Jagdbetrieb") für die tatsächliche Dauer der Treibjagd aufge-stellt werden.

Die Beachtung dieser Empfehlungen kann Menschenleben retten, dem Wild Tod und unnö-tige Qualen ersparen und Kosten vermeiden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen

Klumpe, Kreisjägermeister

Bröring, Landrat