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Juristische Erstberatung

Wichtige Informationen für LJN-Mitglieder

Informationen zur Erstberatung für Mitglieder der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.

Jedes Mitglied der LJN hat Anspruch auf eine – für das Mitglied – kostenfreie Erstberatung. Eine Erstberatung ist eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung und kann in der Regel keine vollständige, rechtliche Beurteilung eines Sachverhalts liefern. Beratungen erfolgen vorzugsweise per Email oder telefonisch (dienstags Nachmittag oder nach individueller Terminvereinbarung).

Die wichtigsten Fragen zur Inanspruchnahme und Umfang der Erstberatung haben wir für Sie zusammengefasst:

Was können Mitglieder der LJN von der Erstberatung erwarten?

Mit der anwaltlichen Erstberatung durch den Justitiar der LJN haben Sie die Möglichkeit, ohne Kosten eine fachliche Einschätzung Ihrer Rechtsangelegenheit zu erhalten. Der relevante Sachverhalt wird geklärt, der Anwalt beantwortet Ihre Fragen, erläutert die wesentlichen rechtlichen Gesichtspunkte und zeigt konkrete Handlungsmöglichkeiten auf. Sollte eine weitergehende Beratung oder Tätigkeit des Anwaltes erforderlich werden, erhalten Sie nähere Informationen über weiter zu erwartende Kosten.

Wie bereite ich die Erstberatung vor?

Je besser die Erstberatung vorbereitet wird, desto präziser und effektiver verläuft das Gespräch und der Anwalt kann umfassend auf die Sach- und Rechtslage eingehen und diese beurteilen. Bitte richten Sie Ihre Anfrage vornehmlich per Mail an den Justitiar unter kurzer, stichwortartiger Angabe Ihres Anliegens an justitiar(at)ljn.de unter Angabe des folgenden Betreffs:

Betreff: NEU LJN und Name sowie Mitgliedsnummer

(z.B. NEU LJN - Max Müller, Mitgliedsnummer 001)

Bitte geben in der Mail Ihren vollständigen Namen, Anschrift und Telefonnummer an. Sie erhalten kurzfristig (spätestens nach drei Werktagen) eine Rückmeldung (z.B. Terminvereinbarung).

 

Wichtig: Sollte ein Bescheid, Vertrag, Strafbefehl oder eine sonstige schriftliche Unterlage Gegenstand der Erstberatung sein, muss diese vor der Beratung übermittelt werden. Ansonsten ist eine Rechtsberatung nicht möglich. Ist Ihnen ein Schriftstück förmlich zugestellt worden, geben Sie bitte das Zustelldatum an oder scannen Sie den Zustellnachweis (meist ein gelber Briefumschlag) mit ein.

Sollten Sie keine Möglichkeit haben eine E-Mail zu senden, nutzen Sie bitte folgende Faxnummer: 05361 / 3904-44

Telefontermine können Sie vereinbaren unter 05361 / 3904 - 0