Die Trichinenuntersuchung darf seit 2010 nur noch per Verdauungsmethode vorgenommen werden und ist daher nur noch im Labor des Fachdienstes Gesundheitlicher Verbraucherschutz in der Medenheimer Str. 6-8, in Northeim möglich. Für die Rückverfolgbarkeit der Proben sind Wildursprungsscheine und Wildmarken eingeführt worden, die beim Gesundheits-Veterinärswesen, beim Verbraucherschutz des LK Northeim oder den Hegeringversammlungen ausgehändigt werden. Diese werden bei allen auf Trichinen zu untersuchenden Tiere (z.B. Wildschweine, Dachse, Sumpfbiber)und bei Wild (außer Hasen, Kaninchen und Federwild) was abgegeben wird. Die nummerierte Wildmarke ist an der Brust oder am Bauch des Wildes anzubringen. Diese Nummer ist auf dem entsprechenden Wildursprungsschein einzutragen. Bei mehreren Stücken sind Wildmarken mit fortlaufender Nummer anzubringen und auf dem Ursprungsschein mit Nummer „XXX“ bis Nummer „YYY“ einzutragen.
Bei zu untersuchenden Tieren sind alle Durchschläge des Wildursprungsschein mit zur Sammelstelle zu bringen. Der Jagdausübungsberechtigte muss selber die Trichinenprobe entnehmen und zusammen mit dem Wildursprungsschein persönlich und nach Absprache zu einer Sammelstelle bringen.
Die Probenbeschaffenheit!
Für die Trichinenuntersuchung ist zwingend eine Probe Muskelfleisch aus dem Zwerchfellpfeiler, aus dem Vorderlauf oder dem Zungengrund zu entnehmen. Die Probenmenge muss 60 g (in etwa die Größe eines Hühnereis) auch bei Frischlingen betragen. Die Proben müssen frisch sein oder falls dies nicht möglich ist unbedingt gekühlt werden!
Bei Nichtbeachtung der Art, Frische, Zuordnungsbarkeit (Beschriftung, Nummerierung) oder Menge der Probe kann keine Untersuchung durchgeführt werden und somit kann das Wild nicht zum Verzehr freigegeben werden.
Die Probe ist in flüssigkeitsdichtes Behältnis (z.B. Gefrierbeutel) zu füllen und mit der Nummer der Wildmarke zu beschriften. Der Wildursprungsschein muss vor Verschmutzung geschützt zusammen mit der Probe abgegeben werden. Auf dem Wildursprungsschein wird von der Behörde der Tag und die Uhrzeit angegeben ab wann sie über das Wild verfügen können. Eine Benachrichtigung der Behörde erfolgt nur bei Unklarheiten, daher ist es zwingend erforderlich auf dem Wildursprungsschein die komplette Adresse mit Telefon oder E-Mail anzugeben.
Gebühren:
Je Probe sind 10,- € sofort bar bei der Sammelstelle zu entrichten!
Eine Ausnahme besteht für Frischlinge bis 30 kg diese sind unter folgenden Bedingungen kostenfrei:
1. Eine Blutprobe des Tieres liegt der Probe bei
2. Der Frischling ist zur Trichinenprobeentnahme am Wohnort des zuständigen Tierarztes/Fleischkontrolleurs vorzustellen. Ersatzweise kann eine Sichtung mit Bestätigung auf dem Wildursprungsschein durch den zuständigen Jägermeister erfolgen oder die Zunge mit der Trichinenprobe oder als Probe (Achtung: dann unbedingt mit Zungengrund (!) und erforderlichem Gewicht) abgegeben werden.
Labortage: montags & donnerstags
Trichinenlabor Fachdienst Gesundheitlicher Verbraucherschutz Landkreis Northeim, Medenheimer Straße 6-8, 37154 Northeim
Bei Feiertagen kann es zu Verschiebungen der Labortage kommen!!!
Sammelstellen:
Tel: 05554/8334
Tel: 05553/91239
Tel: 05561/ 93550
Tel: 05571/1206
Tel: 05552/7550
Tel: 05564/477
Tel: 05382/2621
Tel:05551/708-0 E-Mail: veterinaeramt@landkreis-northeim.de
Internet: www.landkreis-northeim.de
Öffnungszeiten: montags, dienstags und donnerstags, freitags 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr*, dienstags und donnerstags 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung (*an Labortagen bitte die Proben bis 10.00 Uhr abgeben)